Rechtsmissbräuchliche Massen-Abmahnung wegen fehlendem Facebook-Impressum
(firmenpresse) - Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass die massenweise Abmahnung von Impressums-Verstößen auf Facebook-Webseiten rechtsmissbräuchlich ist.
Bei Berücksichtigung aller Umstände von einem rechtsmissbräuchlichen Handeln auszugehen sei, so das OLG. Insbesondere die Anzahl der Abmahnungen, 200 innerhalb weniger Tage spreche für eine solche Einschätzung. Auch das ausgelöste Kostenrisiko stehe in keinem vertretbaren Verhältnis zur wirtschaftlichen Tätigkeit der Klägerin (250.000,- EUR Kostenrisiko im Verhältnis zu 50.000,- EUR Umsatz). Zudemsei bekannt, dass die Klägerin ihre Ansprüche in der Regel nicht weiterverfolgt, sondern auf wenige Einzelfälle beschränkt. Die Klägerin habe auch systematisch mittels einer Software das Internet nach Rechtsverletzungen durchsucht. Schließlich handle es sich bei den Rechtsverletzungen um Formalverstöße, an deren Verfolgung kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse bestehe, es sei nämlich nicht ersichtlich, dass die Klägerin hierdurch Wettbewerbsnachteile erleide. Die Richter sahen darin ein Rechtsmissbrauch.
Urteil: OLG Nürnberg (Urt. v. 03.12.2013 - Az.: 3 U 348/13)
Sofern auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich schnell mit einen Rechtsanwalt in Verbindung setzen, damit die erforderlichen Verteidigungsschritte eingeleitet werden können.
Sie können Ihre Abmahnung, Klage oder Mahnbescheid direkt und unverbindlich an abmahnung(at)lexkonnex.de senden. Sie erreichen unser Anwaltsbüro auch am Wochenende und an Feiertagen unter: 0611 94 69 19 99, 06131 144 82 92 sowie 0351 309 90 140
Weitere Informationen:
http://www.lexkonnex.de/privat/anwalt-dresden/
http://www.lexkonnex.de/anwalt/abmahnung-filesharing/
http://www.lexkonnex.de/privat/anwalt-mainz/
LEXKONNEX ist eine überregional tätige, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei. Die Kanzlei berät kompetent Start-Up Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen und hilft ihnen bei der rechtlichen und organisatorischen Umsetzung von Geschäftsideen. Im Rahmen der Beratung werden Unternehmer zu allen geschäftsrelevanten Themen, insbesondere in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Datenschutz sowie Marken- und Wettbewerbsrecht unterstützt. Auch die nähre Betrachtung von Konkurrenten und Mitbewerber mit einer ausführlichen Vor- und Nachteileinschätzung der zu realisierenden Geschäftsidee stellen einen Teil der Beratung dar. Insbesondere im Bereich der Neuen Medien werden Existenzgründer in die speziellen Problematiken des IT-Rechts und Medienrechts eingeführt. Denn speziell im Internet gelten insbesondere im Hinblick auf innovative Vertriebswege rechtliche Anforderungen deren Vernachlässigung schnell zu Ärger und gar Existenzbedrohung führen können.
Quintinsstraße 12, 55116 Mainz