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Die Steuererklärung - Der jährlich wiederkehrende Kraus

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Worauf es bei der jährliche Steuererklärung zu achten gilt

(firmenpresse) - Egal ob Selbstständiger oder auch Angestellter. Jahr für Jahr wird sie fällig und ist bei den meisten Personen mehr als nur unbeliebt. Das Auseinandersetzen mit dem deutschen Steuerrecht gestaltet sich für einen Großteil der Bundesbürger als besonders lästig heraus. Gerade als Selbstständiger muss an dieser Stelle neben der gewöhnlichen Einkommenssteuererklärung oftmals auch die Umsatzsteuer deklariert werden. Worauf Sie im Detail achten sollten, um keinerlei Einspar-Möglichkeiten außer Acht zu lassen, können Sie jetzt im nächsten Absatz in Erfahrung bringen, was auch Sie sich zukünftig auf gar keinen Fall entgehen lassen sollten!

Worauf es bei der jährliche Steuererklärung zu achten gilt

Auch bei Ihnen steht die Abgabe der Steuererklärung wieder unmittelbar bevor und Sie wissen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht, worauf es im Detail zu achten gilt? Gerade dies ist aber von essentieller Wichtigkeit. Immerhin verschenkt man durch Unwissenheit nicht selten einige Hundert Euro, die eigentlich von der Steuer abgesetzt werden könnten. Gerade für Selbstständige ist es von entscheidender Wichtigkeit, etwaige Ausgaben zu betrachten, im Laufe eines Steuerjahres getätigt wurden. Nicht selten lassen sich hier einige direkt von der Steuer absetzen. In diesem Zusammenhang spielt es keine Rolle, ob es sich um die Mieten und die Nebenkosten eines gewerblich genutzten Zimmers oder gar einer ganzen Immobilie handelt oder Schreibmaterialien unterschiedlicher Art zur Ausübung der gewerblichen Tätigkeit angeschafft werden mussten. Auch der Kauf von elektronischen Geräten, die für die Ausübung dringend erforderlich waren, können bei Vorlage eines angemessenen Rahmen steuerlich geltend gemacht werden. Hierbei handelt es sich selbstverständlich nur um einige wenige Beispiele. Die Liste gestaltet sich in Wahrheit deutlich breiter gefächert und reicht auch in den Bereich der Kraftfahrzeug-Nutzung hinein. Das Besondere an dieser Stelle ist es, dass dieses sowohl für Selbstständige als auch für fest Angestellte Gültigkeit besitzt. Wer also Tag für Tag eine gewisse Strecke zum Arbeitsplatz auf sich nehmen muss, der kann von der so genannten Pendler-Pauschale profitieren. Deren genaue Regelungen wurden in der Vergangenheit allerdings schon das ein oder andere Mal abgeändert, weshalb man sich auch in diesem Bereich bestens mit dem deutschen Steuerrecht auskennen sollte, um keine böse Überraschungen zu erleben. An dieser Stelle wird also deutlich, dass es durchaus ein enormes Einspar-Potential bei der Abgabe der Einkommenssteuererklärung gibt. Man muss allerdings die unterschiedlichen Bereiche kennen, um von selbigen profitieren zu können.





Sie möchten sich den ganzen Stress, der jedes Jahr aufs Neue auch Ihnen ins Haus steht ersparen? Wenn genau dies der Fall sein sollte, dann bietet es sich in diesem Zusammenhang an, sich über das Thema Steuerrecht zu informieren. Ausgewählte Experten, wie beispielsweise die Steuerkanzlei Bachmann & Bachmann aus Würzburg, bieten hier ihre Dienste an, worauf auch Sie unter gar keinen Umständen verzichten sollten, wenn Sie in Zukunft vollkommen entspannt dem Abgabetermin der jährlichen Steuererklärung als Angestellter oder aber auch Selbstständiger entgegensehen möchten.

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Die Steuerberater Bachmann & Bachmann ansässig am Marienplatz in Würzburg setzten auf nachhaltige und langfristige Betreuung - generationenübergreifend! Die lange, erfolgreiche Geschichte der Kanzlei gibt diesem Recht. Hier erhalten die Mandanten weit mehr als nur die Steuererklärung. Vielmehr werden Sie aktiv in jeder Phase und in jeder Lebenssituation begleitet.



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Datum: 08.01.2014 - 12:30 Uhr
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