Informationen über die Änderungen im Steuergesetz
(firmenpresse) - Jedes Jahr gibt es Veränderung bei der Gesetzgebung. So betreffen diese auch die Erstellung der Steuererklärung. Doch welche sind in 2012 zu verzeichnen. Das Jahr 2012 kann als das große Jahr der Veränderungen bezeichnet werden. Denn 2012 gab es eine Reihe von Steuervereinfachungen. Bereits im Vorjahr wurde der Pauschalbetrag für Werbungskosten der Arbeitnehmer angehoben wurden. Dieser stieg von 960 auf 1000 Euro pro Person. Rund 2,6 Millionen Steuerzahler wurden vom Einzelnachweis befreit. Doch welche Änderungen treffen ab dem Jahr 2012 zu?
Eine Veränderung ist bei den Kinderbetreuungskosten zu verzeichnen. Kinderbetreuungskosten für Tagesmütter, Hort, Kindergarten oder die Mittagsbetreuung können abgesetzt werden, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt. Gründe dafür sind Berufstätigkeit, Krankheit oder Beginn einer Berufsausbildung. Seit dem Jahr 2012 ist dafür kein Nachweis mehr notwendig. Es reicht nun der Nachweis über die Betreuungskosten bereits aus. Es können rund 2/3 der Kosten und maximal 4000 Euro abgesetzt werden. Kosten, die für die Freizeitbeschäftigung oder den Unterricht anfallen, können nicht abgesetzt werden. Unberührt bleiben auch das Kindergeld und der Kinderfreibetrag. Als Nachweis werden die Kontoauszüge berücksichtigt oder die Rechnungen der Kosten.
Wird das Kindergeld bar ausgezahlt, so werden diese Kosten nicht vom Finanzamt anerkannt. Regelungen für das Kindergeld und den Kinderfreibetrag werden nur für Kinder gewährt die bereits volljährig sind. Bisher waren diese ausgeschlossen, wenn sie über eigenes Einkommen verfügen, z. B. Ausbildungsgehalt, welches zum Lebensunterhalt ausreicht. Ab 8004 Euro jährlichen Einkünften gelten diese zur Deckung des Lebensunterhaltes. Mit dem Jahr 2012 werden für Kinder die sich in der Berufsausbildung befinden, weder Kinder noch Kinderfreibeträge gezahlt werden.
Eine weitere Änderung mit der Steuererklärung für das Jahr 2012 gibt es bei den Kapitalerträgen. Hier sind bspw. Kosten für Medikamente zu nennen. Es werden nur noch Kosten berücksichtigt, die die zumutbare Grenze für die Steuerzahlen überschreiten würden. Die Grenze richtet sich nach dem Einkommen, Familienstand und die Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren. Eine Abgeltungssteuer für die Kapitalerträge soll zukünftig nicht mehr herangezogen werden. Außerdem wird ein individueller Spendenabzug bei der Ermittlung der Kapitalerträge nicht mehr berücksichtigt.
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