(ots) - Im Zweifel für Daimler: Der Oberste Gerichtshof der
USA lehnt eine Klage wegen mutmaßlicher Verbrechen bei einer
argentinischen Konzerntochter ab. Nicht weil die Richter an diesen
Verbrechen zweifeln - sie ignorieren sie -, sondern weil sie sich
wegen des Territorialprinzips für nicht zuständig erklären. Im
Zweifel für das Weltrechtsprinzip: Das Berufungsgericht in
Kalifornien urteilte in derselben Sache 2011, dass die USA-Justiz
sehr wohl zuständig sei. Richter Stephen Reinhardt argumentierte: Wer
in den USA Geschäfte mache, müsse sich weltweit an die USA-Gesetze
halten. Folter und Entführungen in Argentinien seien demnach
inakzeptabel. Das Weltrechtsprinzip besagt, dass Verbrechen gegen die
Menschlichkeit vor jedem Gericht der Welt belangt werden können. Die
Frage, warum es nicht auch gegen Unternehmen angewandt werden kann,
ließ das Oberste Gericht offen und das, obwohl eine Besonderheit des
US-Rechtssystems, der Alien Tort Claims Act von 1789, längst vor dem
Weltrechtsprinzip die Ahndung von Völkerrechtsverletzungen außerhalb
der Landesgrenzen zuließ. Es ist offensichtlich: Der Oberste
Gerichtshof will es sich mit den Multis nicht verderben. Im Dezember
2013 scheiterten Apartheid-Opfer aus Südafrika mit ihrer Klage dort
gegen Daimler und nun sind es Diktatur-Opfer aus Argentinien. Profit
um jeden Preis: Diese Geschäftsgrundlage zahlt sich für Daimler bei
einer solchen Rechtsprechung nach wie vor aus. Wie lange noch?
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