(firmenpresse) - Kfz-Versicherungen mit Werkstattbindung sind der neue Hit auf dem Versicherungsmarkt. Inzwischen gibt es kaum Assekuranzen, die eine solche zusätzliche Klausel nicht anbieten. Doch was versteht man genau unter Werkstattanbindung? Eine aktuelle Studie des Instituts für strategische Marktanalysen und Systeme (ISMAS) der Fachhochschule Wiesbaden im Auftrag des großen Versicherungsunternehmens R+V zeigt, dass sich nur wenige Kunden mit den Vor- und Nachteilen eines solchen Extras auskennen.
Die Werkstattbindung spart Geld und Zeit
Bei der Kfz-Versicherung mit Werkstattbindung handelt es sich um einen speziellen Tarif der Kaskoversicherungen, bei denen der Versicherungsnehmer eine günstigere Police erwerben kann, wenn er sich dazu verpflichtet, sein Auto nach einem selbstverschuldeten Schadensfall in einer Partnerwerkstatt reparieren zu lassen. Unter Partnerwerkstatt versteht man wiederum solche Reparaturhäuser, mit denen der Versicherer einen Vertrag für spezielle Konditionen abgeschlossen hat. Die Ersparnis, die man mit einer Werkstattklausel erzielen kann, übersteigt manchmal 30% gegenüber den normalen Versicherungsbeiträgen.
Doch das ist längst nicht alles. Auch die Regulierung des Schadensfalls erfolgt schneller und unkomplizierter. Die Versicherungen arbeiten mit den Werkstätten anhand von festgelegten Preislisten und können die Kosten der Reparaturen viel schneller berechnen, als wenn man das Fahrzeug in einer beliebigen Werkstatt reparieren lässt.
Für wen lohnt sich die Werkstattbindung?
Die Antwort auf diese Frage ist eigentlich ganz einfach: Für jeden. Wie auch Dr. Edgar Martin, zuständig für das Kfz-Geschäft bei der R+V Versicherungen und KRAVAG-Gesellschaften zusammenfasst: „Unter dem Strich gibt es nur Gewinner. Der Kunde erhält im Schadenfall einen umfangreichen Service und eine zügige Reparatur. Und er profitiert von unseren Vereinbarungen mit den Partnerwerkstätten durch günstige Prämien“. Neben den günstigen Versicherungsprämien und der zügigen Schadensabwicklung gibt es noch einen besonderen Verteil der Werkstattbindung: Die herstellergebundene Garantie des Autohändlers bleibt intakt. Hierbei sollten Versicherungsnehmer allerdings sehr aufpassen – die Werkstatt muss die Reparatur nur mit Original-Ersatzteilen durchführen. Das ist auch die einzige Bedingung, damit die Herstellergarantie valide bleibt.
Worauf sollte man achten?
So lukrativ wie sich diese Möglichkeit auch anhört, gibt es einige Punkte, bei denen die Versicherungsnehmer aufpassen sollten. Sie sollten sich besonders vor dem Abschluss darüber informieren, mit welchen Werkstätten genau der Versicherer im Vertrag steht. Einige Kfz-Versicherer wählen die günstigsten Reparaturhäuser, die unter anderem Autoglasschäden, Auspuffmontagen und sonstiges zu Dumpingpreisen durchführen. Das ist natürlich von Vorteil für die Assekuranz, weniger vorteilhaft jedoch für den Kunden, der dann häufig mit einer schlechteren Qualität der Reparatur und der ausgetauschten Teile rechnen muss.
Es gibt eine Gruppe von Versicherten, für die sich die Werkstattbindung gar nicht lohnt. Dazu zählen unter anderem Versicherungsnehmer, die ein Leasingfahrzeug, ein durch eine Autobank oder ein Kreditinstitut finanziertes Automobil absichern wollen. Das liegt daran, dass sowohl die Leasinghäuser als auch die Autobanken Verträge mit bestimmten Werkstätten haben, die nur selten mit den Werkstätten der Versicherungen übereinstimmen. Wenn man zum Beispiel ein Leasingfahrzeug bei einer vom Hersteller nicht autorisierten Werkstatt durchführt, kann es zu einer fristlosen Kündigung des Leasingvertrags kommen.
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