(ots) - Die Personenfreizügigkeit ist spätestens mit dem
Votum der Schweizer für eine Begrenzung der Zuwanderung durch
jährlich festgelegte Kontingente das Wahlkampfthema Nummer eins bei
den anstehenden Wahlen in mehreren europäischen Ländern und bei der
Europawahl Ende Mai. Das Ergebnis spricht für einen begrenzten
Horizont bei zumindest der knappen Mehrheit der
Abstimmungsteilnehmer, droht nun aber auch Wellen über die Grenzen
hinaus zu schlagen. Denn es zeigt, dass irrationale Ängste wie vor
einem vermeintlichen Verlust der Kultur und Heimat oder vor
Wohlstandseinbußen schwerer wiegen als alle sachlichen Argumente. Und
das, obwohl diese vor allem seitens der Schweizer Wirtschaft nicht
gerade von Solidarität und von einem progressivem
Freiheitsverständnis à la »Jeder darf aus Prinzip zu uns kommen«
geprägt waren. Hier setzt auch nicht die Kritik der EU-Institutionen
oder führender europäischer Politiker an. Die Debatte nach dem
Erdbeben offenbart: Ein Grundrecht auf Bewegungsfreiheit will keiner
dieser Akteure. So weit sind die Rechtspopulisten der SVP und die
Regierungsparteien der Schweiz wie fast aller Länder Europa also
nicht voneinander entfernt. Dass sich die Schweiz mit der Umsetzung
der Volksinitiative aus dem europäischen Menschenrechts-Schutzsystem
verabschieden könnte, interessierte nach dem politischen Erdbeben
fast niemanden. Einen begrenzten Horizont weisen so nicht nur die
Schweizer auf, die am Sonntag mit »Ja« stimmten.
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