(ots) - Ausgerechnet die Deutschen, ausgerechnet Biathlon,
ausgerechnet »die Evi«: Der erste Dopingfall der Olympischen Spiele
2014 betrifft den Deutschen Olympischen Sportbund. Weil niemand aus
dem deutschen Team einen Namen nennen wollte, wurde den ganzen
Freitag über gerätselt, ob es sich dabei tatsächlich um die
Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle handelt, was schließlich am frühen
Abend offiziell bestätigt wurde. Bundesjustizminister Heiko Maas
nutzte die Gelegenheit, via »Bild« ein strenges Antidoping-Gesetz für
Deutschland anzukündigen, mit Haftstrafen von bis zu fünf Jahren für
Sportler und Ärzte. Und - man muss sich noch dran gewöhnen - Bayerns
Justizminister Bausback (CSU) pflichtete dem SPD-Mann Maas umgehend
bei. Schlichter Aktionismus? Nein. Bereits in den
Koalitionsgesprächen im November war die Rede von diesem neuen
Gesetz, das allerdings sowohl arzneimittelrechtlich als auch
strafrechtlich als äußerst kompliziert gilt. Schließlich ist vor
einem ordentlichen Gericht viel schwerer zu beweisen, dass der
Sportler gedopt hat. Wie lange solche Prozesse dauern könnten, mag
man sich kaum vorstellen. Das geht bei Sportgerichten einfacher und
schneller. Allerdings ist deren wenig abschreckende Wirkung
hinlänglich bewiesen, jüngst auch in Sotschi.
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