(ots) - Wozu ist die Europawahl eigentlich gut? Diese Frage
stellt sich unmissverständlich nach dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts gegen die Drei-Prozent-Hürde beim
anstehenden Urnengang Ende Mai. Es sind zwei gefährliche Wunden, die
die Urteilsbegründung den Anhängern der repräsentativen Demokratie
beifügt: Zum Einen bleibt es dabei, dass Chancengleichheit beschränkt
werden darf, um Stabilität zu sichern. Denn auf die Bundestagswahl
soll sich das Urteil nicht auswirken. Zum Anderen scheint das Gericht
nicht daran zu glauben, dass das EU-Parlament einmal die
Volksvertretung wird, die diesen Namen verdient. Letzteres ist
gefährlicher. Nicht weil die jetzige Ausformung des EU-Parlaments
geringgeschätzt wird. Es hat noch immer nicht in allen wichtigen
Politikfeldern Mitbestimmungsrechte, Vorschläge werden nur selten von
der EU-Kommission aufgegriffen und die Staats- und Regierungschefs
machen die Leitlinien der EU unter sich aus. Die Aufwertung des
EU-Parlaments ist bitter nötig. Trotz allem ist es bislang das einzig
direkt gewählte EU-Organ. Dies gilt es zu stärken, auch durch
Entscheidungen und dafür dargelegte Begründungen seitens höchster
nationaler Verfassungsorgane. Die Europawahl auf dieselbe Stufe wie
Kommunalwahlen zu stellen, ist anmaßend. Ob das
Bundesverfassungsgericht falsch liegt und das EU-Parlament mehr sein
sollte als ein postdemokratisches Feigenblatt, wird jedoch letztlich
die Beteiligung am 25. Mai zeigen.
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