(ots) - Für Deutschlands obersten Richter Andreas Voßkuhle
war das Ergebnis der Beratungen des Bundesverfassungsgerichts
»eindeutig«. Ziemlich eindeutig war indes auch schon vor dem
Urteilspruch, wie die Karlsruher Richter entscheiden würden. Bereits
im September 2012 akzeptierte das Gericht den Euro-Rettungsschirm ESM
und den Fiskalpakt unter Vorbehalten: Deutschland durfte vorerst
nicht mehr als 190 Milliarden Euro in den gemeinsamen Topf buttern
und der Bundestag sollte ausreichend informiert werden. Nun weichten
die Richter zwar die obere Haftungsgrenze auf - Deutschland kann mehr
Geld geben, sofern die Autonomie des Bundeshaushaltes nicht gefährdet
wird. Doch gleichzeitig stärkte das Bundesverfassungsgericht auch die
Rechte des Bundestages gegenüber der Regierung. So entschieden die
Richter, dass der Bundestag als einziges direkt von den Wählern
legitimiertes Subjekt der Ort bleibt, an dem über Einnahmen und
Ausgaben des Staates entschieden wird. Dies gelte auch im Hinblick
auf internationale Verbindlichkeiten. Krisenpolitik darf nicht im
Hau-Ruck-Verfahren betrieben werden, sondern muss demokratischen
Mindeststandards genügen. Mitsprache geht vor Tempo. Leider ist auch
ziemlich eindeutig, dass diese neuen Rechte bei den jetzigen
Mehrheitsverhältnissen der Opposition nur bedingt weiterhelfen
werden. Doch das Verhältnis von Koalition und Opposition kann in
Zukunft auch wieder anders aussehen.
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