PresseKat - "Ratgeber: Recht" (SWR) am 29.3.14 im Ersten mit Frank Bräutigam

"Ratgeber: Recht" (SWR) am 29.3.14 im Ersten mit Frank Bräutigam

ID: 1038033

(ots) - Der "Ratgeber: Recht" vom SWR mit Frank
Bräutigam am 29. März 2014 um 17.03 Uhr im Ersten informiert u. a.
über folgende Themen:

Falscher Schufa-Eintrag - Wie kann ich mich wehren? "Wir schaffen
Vertrauen", mit diesem vollmundigen Versprechen wirbt die Schufa in
ihren Werbeprospekten. Blind vertrauen sollte man den Daten der
Schufa aber auf keinen Fall. Der "Ratgeber: Recht" hat bei einer
Stichprobe gravierende Fehler entdeckt. Grund genug, genauer
hinzuschauen. Welche Daten darf die Schufa überhaupt speichern: Einen
Vergleich vor Gericht? Einen laufenden Prozess? Oder eine
Kreditanfrage bei der Bank? "Ratgeber: Recht" klärt auf, wie man sich
gegen falsche Schufa-Daten zur Wehr setzen und sogar Schadensersatz
erstreiten kann.

"Betriebsgefahr" - Ist der Autofahrer immer der Dumme? Autofahrer
bekommen schnell eine Mitschuld, auch wenn ihnen unverhofft ein
Radler ins Blech fährt. Das liegt an der sogenannten
"Betriebsgefahr". Auch wer ganz korrekt im Verkehr unterwegs ist,
kann bei einem Unfall deswegen haftbar gemacht werden - einfach weil
er mit dem Auto unterwegs war. Denn das Auto an sich gilt als
Gefahrenpotential. Zu besonders seltsamen Lösungen kann dieses
Prinzip bei Unfällen mit Fahrradfahrern führen. Auch wenn der
Autofahrer rein gar nichts falsch gemacht hat, muss er bei einem
Schaden oft zu 25 Prozent mithaften.

"Wir gratulieren!" - Ungewollte Glückwunschanzeigen Viele
Zeitungsabonnenten lesen sie immer als Erstes: Die Todes- und
Glückwunschanzeigen! Da wird in der Regionalzeitung dem 80-Jährigen
zu seinem Ehrentag gratuliert, mit Anschrift und vollem Namen. Einem
"Ratgeber: Recht"- Zuschauer war diese Aufmerksamkeit aber doch etwas
zu viel. Er wollte nicht ungefragt in der Zeitung landen und mit
seinem hohen Alter möglicherweise Trickbetrüger und Abzocker




anlocken. Der Zuschauer hat sich deswegen auf den Weg zu seinem
Einwohnermeldeamt gemacht und gemerkt: Es ist ganz schön schwer,
solche ungewollten Glückwünsche zu verhindern!

Die SWR-Sendung "Ratgeber: Recht" ist am Samstag, 29. März 2014,
um 17.03 Uhr im Ersten zu sehen. Pressekontakt: Bruno Geiler, Tel.
07221 929-23273, bruno.geiler(at)swr.de


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Datum: 26.03.2014 - 11:36 Uhr
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