(ots) - Es ist eine gute Nachricht für die Bürgerrechte,
dass der Europäische Gerichtshof die EU-Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung nun erst einmal gekippt hat. Dass Daten
darüber, wer wann und wo mit wem kommunizierte, verdachtslos gleich
zwei Jahre lang vorgehalten werden sollten, war nie etwas anderes als
ein Exzess derjenigen, die so gern das Lied der »Freiheit« singen.
Dennoch ist die Kuh noch nicht vom Eis. Des Innenministers
Datenhunger bleibt immens - und immerhin steht im schwarz-roten
Koalitionsvertrag, drei Monate seien angemessen. Das wäre zwar
gewissermaßen um immerhin 19 Monate liberaler als die in der
Richtlinie vorgesehene Frist. Doch messen sich Grundrechte nicht in
Wochen und Tagen. Sie sind unteilbar. Die Welt derjenigen, die eine
pauschale Protokollierung des Privatesten für unabdingbar halten,
erklärt nach dem Urteil der CDU-Mann Wolfgang Bosbach. Es bleibe
eigentlich nur die Frage, zur Abwehr welcher Taten diese Daten denn
angezapft werden dürften, sagt er. Bevor also Big Brother von der
Leine gelassen wird, will man noch schnell einen Grund dafür finden.
Dass in den maßgeblichen Kreisen offenbar in einer solchen
Reihenfolge gedacht wird, lässt in der Tat tief blicken. Eine
ernsthafte Debatte darüber, ob die Kriminalitätsentwicklung eine
derart massive Beschneidung von Kernbeständen der Verfassung
überhaupt notwendig macht, ist von solchem Personal leider nicht zu
erwarten.
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