(ots) - Mit Bedauern hat der Zentralverband Deutsches
Kfz-Gewerbe (ZDK) auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs
Rheinland-Pfalz in Koblenz zum Rundfunkbeitrag reagiert. In seiner
gestrigen Entscheidung (Aktenzeichen: VGH B 35/12) hatte das Gericht
die Neuregelung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
durch die Erhebung von Rundfunkbeiträgen als verfassungsgemäß
beurteilt.
Das Urteil ändere nichts an der Tatsache, dass die Reform
insbesondere den Kfz-Betrieben zusätzliche bürokratische und vor
allem auch finanzielle Lasten aufgebürdet habe, so ein ZDK-Sprecher.
Besonders ärgerlich seien die erhöhten Beiträge für gewerblich
genutzte Fahrzeuge, wie zum Beispiel Vorführwagen. Hier werde eine
Handelsware mit einem Rundfunkbeitrag belegt - ein Vorgehen, das es
in keiner anderen Branche gebe.
Die Politik sei nun gefordert, diese strukturellen Ungereimtheiten
zu beseitigen. Denn neben der ab dem Jahr 2015 vorgesehenen Senkung
des Rundfunkbeitrags um 48 Cent soll nach der Begründung zum
Rundfunkstaatsvertrag insbesondere die Beitragspflicht für
Kraftfahrzeuge geprüft werden. "Signale aus der Politik geben zu der
Hoffnung Anlass, dass sich der unhaltbare Zustand für die
Kfz-Betriebe noch zum Guten wenden kann", so der Sprecher. "Andere
Stimmen, die Strukturveränderungen ablehnen und den Spielraum
ausschließlich für eine allgemeine Beitragssenkung nutzen wollen,
befeuern damit zwar in populistischer Weise den Europawahlkampf,
lassen dabei jedoch die berechtigten Sorgen des Wirtschaftsmotors
Mittelstand völlig außer Acht."
Letztlich stünden auch in anderen Bundesländern Entscheidungen
über diverse Klagen gegen die Rundfunkbeiträge bevor, durch die sich
die Ausgangslage für positive Veränderungen noch verbessern könnte.
Diese gelte es abzuwarten und dann mögliche weitere Schritte
einzuleiten, so der Sprecher abschließend.
Pressekontakt:
Ulrich Köster, Pressesprecher
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)
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