(ots) - Vor dem »Internationalen Tag gegen Transphobie und
Homophobie« (IDAHOT) am 17. Mai macht die Direktorin des Deutschen
Instituts für Menschenrechte auf die Bedeutung des Kampfes gegen
Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Inter-* und
Trans*-Menschen (LSBTI) aufmerksam. "Ausgrenzung von Lesben und
Schwulen, Bisexuellen und Trans*Personen sowie Hass und Gewalt gegen
sie sind nirgendwo auf der Welt akzeptabel. Ihnen darf nicht die
Menschenwürde abgesprochen und die Achtung als Menschen mit gleichen
Rechten verweigert werden", sagt Prof. Dr. Beate Rudolf im Interview
mit der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "neues deutschland"
(Wochenendausgabe).
Es gelte, weltweit und auf internationaler Ebene eine breitere
ausdrückliche Anerkennung der gleichen Menschenrechte von LSBTI zu
erreichen. Jedoch weist Beate Rudolf auch auf positive Entwicklungen
hin. "Ich sehe einen weltweiten Trend, dass Betroffene ihre
Unrechtserfahrungen öffentlich machen und als
Menschenrechtsverletzungen anprangern. Damit werden gesellschaftliche
Debatten eröffnet, wo vorher nur Schweigen war", so die Juristin. Sie
rät daher, "dass die LSBTI-Bewegung sich mit anderen
Menschenrechtsbewegungen zusammenschließt und sich gemeinsam gegen
jede Art von Diskriminierung einsetzt".
Die Gründe für die Ablehnung von LSBTI sieht Rudolf vor allem
darin, dass sie das heteronormative Weltbild von bestimmten Personen
ins Wanken bringen. "Inter-* und Trans*-Menschen stellen die
Zweigeschlechtlichkeit als scheinbar naturgemäßes Ordnungskriterium
in Frage; Lesben, Schwule und Bisexuelle lösen die Geschlechterbilder
und gesellschaftlich anerkannten Rollenzuweisungen auf", sagt Rudolf.
Der UN-Menschenrechtsrat hat 2011 erstmals anerkannt, dass LSBTI
die gleichen Rechte haben und Rechtsverletzungen weltweit verfolgt
werden müssen.
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