In letzter Zeit gibt es wieder eine Vielzahl von Kapitalanlagegesellschaften, die Insolvenz anmelden mussten. Die Anleger müssen nun einen Totalverlust ihrer Einlagen befürchten, da in der Regel nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens für die Kleinanleger von den noch vorhandenen Vermögenswerten nur sehr wenig bis nichts übrig bleibt.
(firmenpresse) - Alleine in den letzten Wochen sind über das Vermögen folgender Gesellschaften bei den genannten Amtsgerichten Insolvenzverfahren eröffnet worden:
- Sinus Invest AG, AG Nürnberg
- MS "Carola" GmbH & Co. KG, AG Flensburg
- MS "Anna Sophie" Verwaltungs GmbH, AG Tostedt
- Condra Schifffahrts- und Beteiligungsgesellschaft mbH, AG Bremen
Trotz der negativen Nachrichten sollten Anleger nicht sofort aufgeben. Oftmals wurden die Kapitalanlagen unter Verschweigen der wahren Risiken von den Vermittlern angepriesen. Diese haben aber die Pflicht beim Beratungsgespräch nicht nur die Vorzüge herauszuheben, sondern den Anleger auch deutlich auf die mit der Anlage verbundenen Risiken hinzuweisen.
Tun sie dies nicht, können sie für den gesamten entstandenen Verlust schadensersatzpflichtig sein.
Es lohnt sich in der Regel daher, auch im Falle einer Insolvenz, mögliche Ansprüche sorgfältig prüfen zu lassen.
Anleger, die sich an den genannten Gesellschaften beteiligt haben, sollten daher umgehend rechtlichen Rat von einem fachkundigen Rechtsanwalt einholen.
Gerne stehe ich als spezialisierter Fachanwalt hierfür zur Verfügung.
Torsten Senn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Torsten Senn aus Stuttgart berät und vertritt geschädigte Anleger gegen Beteiligungsgesellschaften, Vermittler und Banken.
Häufig stellen Kleinanleger erst nach einigen Jahren aufgrund von schlechten Nachrichten der Gesellschaften oder aufgrund eigener Internetrecherche fest, dass sie eine Kapitalanlage abgeschlossen haben, die mit einem viel höheren Risiko verbunden ist, als eigentlich gewollt war und als der Vermittler der Anlage versprochen hat.
In diesem Fall gilt es möglichst zeitnah zu reagieren und mögliche Schadenersatzansprüche fachkundig prüfen zu lassen. Rechtsanwalt Senn ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und spezialisiert in der Geltendmachung von Schadenersatzforderungen für Anleger, die sich von ihrem Vermittler oder von den Gesellschaften selbst getäuscht fühlen.
Von der Erstberatung über die außergerichtliche Korrespondenz bis zur gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen vertritt Rechtsanwalt Senn Verbraucher im gesamten Bundesgebiet.
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