Die "TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH" verschickt aktuell ein Schreiben an die Anleger der "MPC Best Select Private Plan GmbH & Co. KG", welches eine aktualisierte Prognoserechnung für das Beteiligungskonzept enthält.
(firmenpresse) - Durch die Gesellschafter wurde im Juli 2013 ein Investitions- und Beitragsstopp beschlossen, wodurch weniger Kapital für Investitionen zur Verfügung steht. Laut Gesellschaft kann daher
"Das konzeptionell in Aussicht gestellte Auszahlungsprofil weder zeitlich noch der Höhe nach erzielt werden".
Für das Jahr 2014 werden Auszahlungen in Höhe von 0,00 % (!) und für das Jahr 2015 immerhin 3 % bis 5 % prognostiziert. Der Gesamtmittelrückfluss soll noch immer ca. 110 % bis 140 % betragen, wobei vollkommen unklar ist, wie dieser unter den erwähnten Voraussetzungen jemals erreicht werden soll.
Wie sicher diese Prognosen sind zeigt sich allerdings am Ende des Schreibens:
"Die Rückflüsse können jedoch höher beziehungsweise niedriger als erwartet ausfallen, entfallen oder aber zu einem früheren beziehungsweise späteren Zeitpunkt erfolgen, so dass sich die dargestellten Auszahlungen wesentlich verschieben oder verändern können."
Zusammengefasst muss daher leider festgestellt werden, dass dies für die Anleger keine guten Nachrichten sind. Ob überhaupt und in welcher Höhe zukünftige Auszahlungen erwartet werden können, ist demnach nicht ersichtlich.
Anlegern muss dringend geraten werden die Beteiligung zu überprüfen. Wem die sich jetzt abzeichnenden Risiken bei Unterzeichnung der Beitrittserklärung nicht bewusst waren, kann möglicherweise Schadensersatzansprüche geltend machen.
Eine genaue Prüfung der Rechtslage durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist daher in diesen Fällen ratsam.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht stehe ich hierfür gerne zur Verfügung.
Torsten Senn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Torsten Senn aus Stuttgart berät und vertritt geschädigte Anleger gegen Beteiligungsgesellschaften, Vermittler und Banken.
Häufig stellen Kleinanleger erst nach einigen Jahren aufgrund von schlechten Nachrichten der Gesellschaften oder aufgrund eigener Internetrecherche fest, dass sie eine Kapitalanlage abgeschlossen haben, die mit einem viel höheren Risiko verbunden ist, als eigentlich gewollt war und als der Vermittler der Anlage versprochen hat.
In diesem Fall gilt es möglichst zeitnah zu reagieren und mögliche Schadenersatzansprüche fachkundig prüfen zu lassen. Rechtsanwalt Senn ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und spezialisiert in der Geltendmachung von Schadenersatzforderungen für Anleger, die sich von ihrem Vermittler oder von den Gesellschaften selbst getäuscht fühlen.
Von der Erstberatung über die außergerichtliche Korrespondenz bis zur gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen vertritt Rechtsanwalt Senn Verbraucher im gesamten Bundesgebiet.
Kesselstr. 19
70327 Stuttgart
Tel.: 0711 / 945585588
Fax: 0711 / 945585520
mail(at)rechtsanwalt-senn.de
http://www.rechtsanwalt-senn.de