Das Landgericht Dortmund hat am 20.05.2014 (Az.: 19 O 6/14) zu Gunsten einer Anlegerin des "DS-Rendite-Fonds Nr. 102 MT Stena Venture GmbH & Co. Tankschiff KG" des Emissionshauses Dr. Peters entschieden.
(firmenpresse) - Die Fondsgesellschaft hatte einige Anleger auf Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen verklagt und sich auf einen Gesellschafterbeschluss aus dem Jahre 2012 berufen. Hierbei wurde beschlossen, dass die Gesellschafter EUR 3,6 Mio. aus einer Kapitalerhöhung aufbringen sollten. Wenn dieser Betrag nicht erreicht werden sollte, müssten auch geleistete Ausschüttungen zurückgefordert werden. Die Mehrheit der Gesellschafter stimmte für den Sanierungsversuch, der nach Ansicht der Gesellschaft nunmehr auch gelungen ist, da das Schiff offensichtlich inzwischen wieder in "ruhigeren Gewässern" fährt.
Sieben Prozent der Anleger haben sich allerdings nicht an der Maßnahme beteiligt, profitieren aber jetzt von den eingetretenen Verbesserungen der wirtschaftlichen Lage. Dr. Peters sah sich deshalb veranlasst von denjenigen Gesellschaftern die Ausschüttungen einzuklagen, die sich bislang nicht an der "Sanierung" beteiligt hatten.
Nach Ansicht der obsiegenden Anlegerin kann das Urteil Signalwirkung auch für ähnlich gelagerte andere Fälle haben. Die Gesellschaft sieht dies naturgemäß anders und verweist auf den - im Unterschied zu den Urteilen des BGH in Sachen Dr. Peters vom März 2013 - anderen Inhalt des Gesellschaftsvertrages.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dr. Peters hat bereits Berufung angekündigt.
Dennoch zeigt diese Entscheidung bereits jetzt, dass es sich lohnen kann gegen die Rückforderungsbegehren vorzugehen. Die Rechtslage ist hierbei oft nicht so klar, wie die Gesellschaften in den standardisierten Anschreiben glauben machen wollen.
Eine genaue Prüfung der Rechtslage durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist daher in diesen Fällen ratsam.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht stehe ich hierfür gerne zur Verfügung.
Torsten Senn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Torsten Senn aus Stuttgart berät und vertritt geschädigte Anleger gegen Beteiligungsgesellschaften, Vermittler und Banken.
Häufig stellen Kleinanleger erst nach einigen Jahren aufgrund von schlechten Nachrichten der Gesellschaften oder aufgrund eigener Internetrecherche fest, dass sie eine Kapitalanlage abgeschlossen haben, die mit einem viel höheren Risiko verbunden ist, als eigentlich gewollt war und als der Vermittler der Anlage versprochen hat.
In diesem Fall gilt es möglichst zeitnah zu reagieren und mögliche Schadenersatzansprüche fachkundig prüfen zu lassen. Rechtsanwalt Senn ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und spezialisiert in der Geltendmachung von Schadenersatzforderungen für Anleger, die sich von ihrem Vermittler oder von den Gesellschaften selbst getäuscht fühlen.
Von der Erstberatung über die außergerichtliche Korrespondenz bis zur gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen vertritt Rechtsanwalt Senn Verbraucher im gesamten Bundesgebiet.
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