(firmenpresse) - (Von Silke Fuhrmann, Julia Pfrötschner – Optimus Redaktion) Kaum ein Gerichtsverfahren hat in den letzten Jahren so viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen wie die NSU-Prozesse. Schon bevor die Verhandlungen gegen den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) im April 2013 offiziell begannen, war das öffentliche und mediale Interesse kaum zu bändigen. Sowohl im Inland als auch im Ausland wurde heftig diskutiert. Im Fokus stand dabei vor allem die Sitzverteilung für die nationalen und internationalen Journalisten in den Zuschauerreihen des Oberlandesgerichts München.
Wie das Beispiel der NSU-Prozesse eindringlich zeigt, ist die Frage nach dem rechtlichen Anspruch der Bürger und ihrer Medienvertreter auf Präsenz im Gerichtssaal aktueller denn je. Während in den Medien in großen Teilen polemisch und wenig fundiert argumentiert wurde, besteht vor allem von juristischer Seite Klärungsbedarf hinsichtlich des Stellenwerts der Öffentlichkeit im Gerichtsverfahren.
Der diesjährige studentische Aufsatzwettbewerbes der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft steht unter dem Thema „Funktionswandel der Öffentlichkeit des Gerichtsprinzips“ und greift eben diese Aktualität auf.
Aus einer Zahl von mehr als 50 eingesandten Beiträgen wurden unter Führung des Gutachters Prof. Dr. Dr. h.c. Ulfrid Neumann von der Goethe-Universität Frankfurt am Main vier Preisträger ermittelt.
Seit Mai 2014 stehen Matthias Friehe, Julia Hagenkötter, Martin Heuser und Falko Maxin als Gewinner fest. Im Rahmen der Preisverleihung in der hessischen Mainmetropole wurden sie für ihre herausragenden Beiträge geehrt. Wie Dr. Mark C. Hilgard vom Vorstand der Stiftung hervorhob, war das hohe wissenschaftliche Niveau der Arbeiten herausragend und so freute er sich die ausgezeichneten Beiträge im bereits 5. Band der Schriftenreihe der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft veröffentlicht zu sehen.
Durch die unterschiedlichen Akzentuierungen der Autoren ergibt sich ein differenzierter Blick auf die Frage, ob sich ein Funktionswandel in der Öffentlichkeit des Gerichtsverfahrens abzeichnet. Welche Bedeutung ein solcher Funktionswandel mit sich bringt, wird in diesem ebenfalls erörtert. Dient ein solcher der Kontrolle des Gerichts oder wird doch in erster Linie das Informationsbedürfnis der Gesellschaft befriedigt?
Die vier Preisträger nehmen dabei je einen anderen Aspekt in den Fokus. So bezieht sich Matthias Friehe in seinem Beitrag auf das Modell des „Strukturwandels der Öffentlichkeit“ nach Jürgen Habermas und stellt eine diskursive Gerichtsöffentlichkeit in das Zentrum seiner Überlegungen. Vor diesem Hintergrund erklärt er, warum ein verbindliches Regelsystem zur Verteilung der Plätze an Medienvertreter dringend notwendig sei.
Julia Hagenkötter hingegen befasst sich mit der Rolle der Öffentlichkeit und ihrer Unverzichtbarkeit in Gerichtsverfahren. Als wichtigen Aspekt hebt sie dabei das Informationsinteresse der Gesellschaft hervor und diskutiert dieses umfassend.
Einen wiederum anderen Zugang zum Thema findet Martin Heuser. Mit Verweis auf Emanuel Kant und das Prinzip der Menschenwürde setzt er das Gerichtsöffentlichkeitsprinzip in Beziehung zu der Rechtmäßigkeit des Urteils.
Der vierte im Bunde der Preisträger, Falko Maxin, knüpft seine Ausführungen an den Diskurs rund um ein Verbot von Fernseh-, Rundfunk- und Filmaufnahmen im Gerichtssaal an und bewertet anhand dessen die Frage nach der Reichweite der Gerichtsöffentlichkeit. Dabei bezieht er sich wie auch Matthias Friehe auf das Modell von Habermas.
Nicht selten wird in den prämierten Aufsätzen auch auf die NSU-Prozesse Bezug genommen. Als Ausgangspunkt für die Diskussion um die angemessene Reichweite des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Kontext des Informationsbedürfnisses der Gesellschaft sind diese wegweisend.
Dem Leser bietet sich somit ein anschaulicher und konkreter Zugang zum Thema. Auch wenn sich die Schriftenreihe der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft zunächst an Juristen und Rechtswissenschaftler sowie Studierende dieser Fachbereiche wendet, gilt dies in besonderem Maße auch für fachfremde Leser. All jene, die sich eingehend mit dem Verhältnis zwischen Justiz und Medien beschäftigen möchten, finden in der Aufsatzsammlung interessante Einblicke in diesen höchst aktuellen Themenkomplex, der die Öffentlichkeit ebenso wie die Rechtswissenschaft noch lange beschäftigen wird.
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