(ots) - "Der den ÖPP-Projekten im Straßenbau gegenüber der
konventionellen Vergabe vom BMVI attestierte Erfolg hinsichtlich
Termintreue und Qualität ist so nicht verifizierbar. Nach Auffassung
des BRH (Bundesrechnungshofs) entsteht darüber hinaus mit ÖPP ein
Anreiz, die Schuldenbremse zu umgehen. Wir können nicht akzeptieren,
dass ohne detaillierte Überprüfung weitere ÖPP-Projekte vergeben
werden sollen." Mit diesem Tenor wandte sich der Präsident des
Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Dr.-Ing. Hans-Hartwig
Loewenstein, in einem Schreiben an Bundesverkehrsminister Alexander
Dobrindt.
Loewenstein bezieht sich dabei auf ein Gutachten des
Bundesrechnungshofes, wonach die ÖPP-Projekte im Bundesfernstraßenbau
nicht die Erwartungen, die das Ministerium an deren Umsetzung
geknüpft hatte, erfüllt haben. Insbesondere führten sie nicht zu
wirtschaftlicheren Lösungen, sondern sind deutlich teurer als eine
konventionelle Realisierung durch die öffentliche Hand. Laut
Bundesrechnungshof haben allein die fünf geprüften ÖPP-Projekte zu
Mehrkosten von insgesamt rd. 1,9 Mrd. Euro gegenüber einer
konventionellen Beschaffung geführt. Dieses geht aus dem Bericht des
Bundesrechnungshofs an den Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages vom 4. Juni 2014 hervor.
"Nach der Lektüre des Berichts des Bundesrechnungshofes kann man
nur eine Schlussfolgerung ziehen: ÖPP im Straßenbau kann nicht wie
bisher realisiert werden, sondern es muss geprüft werden, ob eine
konventionelle und mittelstandsfreundliche Vergabe nicht der bessere
Weg ist. Wir fordern den Bundesverkehrsminister daher auf, vor
Vergabe der 2. Staffel an ÖPP-Projekten die Erkenntnisse des
Gutachtens des Bundesrechnungshofes ernsthaft zu überprüfen." So die
abschließende Forderung Loewensteins.
Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein(at)zdb.de
www.zdb.de