(ots) - "Es kann nicht sein, dass der Ersatzbau aus dem
Energiekonzept der Bundesregierung gestrichen wird. Ich empfehle dem
Umweltminister dringend die ökonomischen Gegebenheiten zur Kenntnis
zu nehmen. Wohnungen, die in den 50er bis Anfang der 70er Jahre
gebaut wurden - es handelt sich allein in den alten Bundesländern um
ca. 16 Mio. Wohneinheiten - sind zwar grundsätzlich sanierungsfähig,
aber nicht sanierungswürdig, da diese Maßnahmen wirtschaftlich nicht
darstellbar wären." So der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes
des Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl, in einem
gleichlautenden Schreiben an die Minister Röttgen, Pofalla, Brüderle
und Ramsauer. Für das Erreichen der ehrgeizigen Klimaschutzziele der
Bundesregierung, die die deutsche Bauwirtschaft voll und ganz
unterstützt, stellt die Einbeziehung des Ersatzbaus in das
Energiekonzept eine sinnvolle und notwendige Ergänzung dar. Zum
Ersatzbau gehört dabei zwingend der Neubau klimafreundlicher Gebäude.
Dies ist nicht nur unter dem Aspekt der Energieeffizienz, sondern
auch städtebaulich die einzig sinnvolle Maßnahme. Der Ersatzbau wird
bislang nicht eigenständig gefördert. Er muss aber als eine Variante
der Sanierung und Modernisierung auf alle in der Sanierung und
Modernisierung einsetzbaren Fördermöglichkeiten angewendet werden
können, wenn auf einem bisher bereits von einem Wohngebäude genutzten
Grundstück nach dessen Abriss ein neues energieeffizientes
Wohngebäude errichtet wird.
Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein(at)zdb.de