(ots) - Kann ein Gericht nach 35 Jahren noch für
Gerechtigkeit sorgen? Bringt ein Urteilsspruch nach so langer Zeit
den vielen Hunderttausend Opfern des brutalen Pol-Pot-Regimes noch
Trost? Beobachter dieses acht Jahre dauernden Prozesses gegen
ursprünglich vier Angeklagte, von denen einer gestorben, einer wegen
Demenz für prozessunfähig erklärt wurde und von denen die beiden
jetzt zu lebenslänglich Verurteilten 88 beziehungsweise 83 Jahre alt
sind, bezweifeln das. Doch was wäre die Alternative gewesen? Pol Pot,
Kambodschas kommunistischer Diktator, blieb trotz seiner
Schreckensherrschaft bis zu seinem Tod unbehelligt. War das gerecht?
Immer wieder wurde auch dieser Prozess vor dem UN-Sondertribunal in
Phnom Penh massiv behindert, weil viele einflussreiche Kambodschaner
selber Rote Khmer waren - zum Beispiel der amtierende Regierungschef
Hun Sen. Zeigt allein das nicht, wie wichtig es war, diesen Prozess
durchzuziehen? Nein, dieses Urteil ist keine Farce. Auch wenn die
Mehrheit der sehr jungen Bevölkerung in Kambodscha die Zeit der
Gräuel lieber vergessen möchte, dieser Richterspruch unterstützt das
Vertrauen darauf, dass aus Unrecht niemals Recht werden darf. Die
Auseinandersetzung mit der eigenen schrecklichen Vergangenheit ist
ein schwieriger Prozess. Auch die juristische Aufarbeitung der
Nazi-Verbrechen zeigt das.
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