(ots) - Es mag sein, dass die deutschen Ausländerbehörden
anderes zu tun haben, als die Seuchengebiete in Westafrika im Blick
zu behalten. Wichtigeres allerdings nicht, sollte man meinen.
Jedenfalls nicht, sobald sie über das Schicksal von Menschen
entscheiden, die aus Westafrika stammen. Die rund 3500 zur Ausreise
verpflichteten, also als Flüchtlinge abgelehnten Asylbewerber aus den
drei betroffenen Ländern, dürften die Lage jedenfalls dauernd
beobachten, und es dürfte das mulmige Gefühl, das sie beim Gedanken
an ihre Abschiebung befällt, verschlimmern. Ob und wie sie die
Aufforderung des Außenministeriums an deutsche Bürger in den drei
Ländern wahrnehmen, schleunigst die Heimreise anzutreten, kann nur
gemutmaßt werden. Wie auch die Frage, wie Behörden jetzt tatsächlich
entscheiden. Dass es keinen Abschiebestopp gibt, bedeutet ja nicht
automatisch, dass gerade Abschiebungen drohen. Einen solchen zu
verhängen, wäre freilich ein vergleichsweise geringer Aufwand und
eine begrüßenswerte Antwort auf die derzeitige Situation. Das zu
erwarten hieße allerdings, den Behörden moralische Beweggründe bei
ihren Entscheidungen zu unterstellen. Diese sind ihnen nicht erlaubt.
Abschiebung in Krisen- und Kriegsländer ist ja auch sonst keine
Ausnahme, Appelle verhallen regelmäßig ungehört. Das Prüfen von
Fluchtgründen ist ein bürokratisch ausgefeilter Vorgang, in Routinen
organisiert, das konkrete Schicksal der Betroffenen muss dabei
zurücktreten. Alles andere wäre viel zu belastend - für die Behörden.
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