Schulden müssen nicht für immer sein. Durch ein lnsolvenzverfahren kann die sog. Restschuldbefreiung erlangt werden. Der Schuldner kann jederzeit dieses Verfahren beantragen.
(firmenpresse) - Einmal Schulden, immer Schulden?
Die häufigsten Ursachen für Privatschulden sind Verlust des Arbeitspatzes, Scheidung und eigene Überforderung bei Konsumgeschäften. Bei Gewerbetreibenden sind Ursachen Firmenzusammenbrüche wegen Forderungsausfällen, Preisverfall, Fehlentscheidungen.
Mit der finanziellen Krise gehen fast immer auch psychische und physische Belastungen einher. In Zeiten weltweiter Finanz- und Wirtschaftskrise sollte es für den krisenbehafteten Menschen kein Tabu mehr sein, über seine Probleme zu sprechen.
Schulden müssen nicht für immer sein, zumal Schulden durch Zinsen und Kosten zunehmen.
Ist eine Schuld gerichtlich festgestellt oder anerkannt, beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre. Allerdings garantiert das Gesetz eine Pfändungsgrenze, die nicht unterschritten werden darf. Diese Pfändungsgrenze beträgt derzeit € 997,00 für Alleinstehende und erhöht sich mit zunehmender Anzahl unterhaltsberechtigter Personen,
Schulden müssen nicht für immer sein. Durch ein lnsolvenzverfahren kann die sog. Restschuldbefreiung erlangt werden. Der Schuldner kann jederzeit dieses Verfahren beantragen.
Die Restschuldbefreiung wird nach 6 Jahren ab Insolvenzeröffnung erlangt, wenn der Schuldner bestimmte gesetzliche Pflichten einhält (z. B, Suche nach Erwerbstätigkeit). Einkommen, welches über der Pfändungsgrenze liegt, wird in die Insolvenzmasse eingezahlt. Es ist aber möglich, dass der Schuldner die Restschuldbefreiung zum “Nulltarif“ erlangt.
Es gibt sogar eine Möglichkeit, durch Insolvenz wesentlich eher zur Restschuldbefreiung zu gelangen, so durch einen lnsolvenzplan bzw. gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan. Wenn z, B. der Schuldner einen Dritten hat, der etwa 5 % - 10 % der Gesamtforderungen zu tilgen bereit ist, dann stimmen die Gläubiger hierüber ab. Mit Zustandekommen des Plans wird regelmäßig Restschuldbefreiung erlangt und die Insolvenz ist beendet!
Meine Empfehlung:
Gläubigerpost ordentlich sammeln. Keine Einschüchterung durch Gläubigerpost. Entschluss fassen zur Schuldenbeseitigung. Keine Gelder (z. B. “Omas Sparbuch“) ungezielt in der Schuldentilgung einsetzen. Viele Mandanten bestätigen, dass sie nach der Insolvenzentscheidung wesentlich ruhiger leben. Ein Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit ist das lnsolvenzrecht
Firmenportait Ulrich Horrion
Im Jahre 1990 gründete ich in Dortmund meine Kanzlei. 1992 verlegt ich meine Kanzlei nach Dresden, Landeshauptstadt und Metropole Sachsens. Die Kanzlei befindet sich im Preussischen Viertel, einer mit vielen historischen Villen besetzten Stadtviertels, unmittelbar an der Elbe. Dort befinden sich weitere Dienstleistungsbranchen(Ärzte, Steuerberater und Immobilenfirmen).
Wir sind ein dynamisches Team mit erfahrenen und aufgeschlossenen Mitarbeitern.
Ich wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte ich an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war ich zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig.
Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns.
Ich verfüge über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren wurden zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für Ihren Erfolg!
Ich halte mich durch ständige Fortbildung in den von mir bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Ich halte regelmäßig Fachvorträge und veröffentliche Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Meine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In unserer Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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