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RA-Horrion: Versagung der Restschuldbefreiung nach§ 290 1 Nr. 5 InsO bei Verletzung der Mitwir¬kungspflicht durch Schuldner - Insolvenzrecht Chemnitz

ID: 244478

RA-Horrion: Auskunftspflicht des Schuldners erstreckt sich sogar auf Umstände, die potentiell zu einer Insolvenzanfechtung führen können - Insolvenzrecht Chemnitz - Rechtsanwalt Chemnitz

(firmenpresse) - Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht Chemnitz-Rechtsanwalt Chemnitz

Wenn der Schuldner im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht Umstände verschweigt, die zu einer Insolvenzanfechtung führen können, stellt dies einen Grund zur Versagung der Restschuldbefreiung gemäß § 290 1 Nr. 5 InsO dar (BGH, Beschluss vom 11.02.2010, Az.: IX
ZB 126/08).

Sachverhalt Insolvenzrecht Chemnitz-Rechtsanwalt Chemnitz

Schuldner S ist Inhaber eines Sportgeschäftes und gerät in Insolvenz. Im Lauf des Insol¬venzverfahrens stellt der Insolvenzverwalter fest, dass im Sportgeschäft des Vaters des Schuldners Artikel ausliegen, die noch die Etiketten des Schuldners haben. Hierzu be¬hauptet S, er habe die Artikel vor Insolvenzeröffnung an den Vater verkauft. Diesen Sach¬verhalt hält der Insolvenzverwalter in seinem Bericht fest. Im Schlusstermin beantragt ein Gläubiger Versagung der Restschuldbefreiung. Amtsgericht und Landgericht geben dem Gläubiger recht, ebenso der BGH.

Rechtsgründe Insolvenzrecht Chemnitz-Rechtsanwalt Chemnitz

Gemäß § 97 InsO hat der Schuldner eine sehr weitgehende Auskunfts- und Mitwirkungs¬pflicht. Die Pflicht bezieht sich auf alle rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Umstände, die für das Insolvenzverfahren von Bedeutung sein können. Der Schuldner hat auch die Initiativpflicht, d. h. er muss auch unaufgefordert mitwirken. Auch anfechtungsrelevante Umstände muss der Schuldner offenlegen. § 290 1 Nr. 5 InsO verlangt nicht, dass es durch die Pflichtverletzung tatsächlich zur Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung


Mein Rechtstipp Insolvenzrecht Chemnitz-Rechtsanwalt Chemnitz
"Das Gesetz spricht nur dem "redlichen" Schuldner die Möglichkeit der Restschuldbefrei¬ung zu. Dies wird z. B. in der Vorschrift des § 290 I Nr. 5 InsO konkretisiert.", so Rechtsan¬walt Ulrich Horrion aus Chemnitz.

www.insolvenzrecht-chemnitz.de



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Insolvenzrecht Chemnitz - Rechtsanwalt Ulrich Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält drei Büros. Ein Büro in Dresden, Glashütte bei Dippoldiswalde und in Oschatz.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.

Insolvenzrecht Chemnitz - Rechtsanwalt Chemnitz

"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei", sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.

Insolvenzrecht Chemnitz - Rechtsanwalt Chemnitz

Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.

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Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

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Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.




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Ulrich Horrion
Radeberger Strasse 9
01099
Dresden
info(at)rechtsanwalt-horrion.de
0351-8030940
http://www.insolvenzrecht-chemnitz.de



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Datum: 18.08.2010 - 19:31 Uhr
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