PresseKat - RA-Horrion: Restschuldbefreiung trotz Obliegenheitsverletzung möglich - Insol¬venzrecht Dresden

RA-Horrion: Restschuldbefreiung trotz Obliegenheitsverletzung möglich - Insol¬venzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.

ID: 243995

RA-Horrion: Nichtangabe eines Zusatzverdienstes heilbar, wenn Treuhänder freiwillig informiert wird und pfändbare Beträge nachgezahlt werden - Insolvenzrecht Dresden - RechtsanwaltDresden.

(firmenpresse) - Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Restschuldbefreiung kann nicht abgelehnt werden, wenn Schuldner Nebenverdienst wäh¬rend Wohlverhaltensperiode zunächst verschweigt, jedoch später den Treuhänder unter¬richtet und pfändbare Beträge nachzahlt (BGH, Beschluss vom 18.02.2010, Az.: IX ZB
211/09)

Sachverhalt Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Schuldner S befindet sich in der 6-jährigen Wohlverhaltensperiode. Im November 2007 nimmt er neben seiner Berufstätigkeit für 10 Monate zusätzlich einen 400,00 EUR Job auf. Erst im November 2008 macht er der Treuhänderin Mitteilung. Gläubigerin G beantragt im Februar 2009 Versagung der Restschuldbefreiung. Amtsgericht und Landgericht geben dem Gläubiger recht. Der BGH gewährt Restschuldbefreiung.

Rechtsgründe Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Gemäß § 295 1 Nr. 3 2. Fall InsO muss der Schuldner einen Wechsel der Beschäftigung "unverzüglich anzeigen". Der Wortlaut erfasst aber keine Neuaufnahme einer Beschäfti¬gung. Eher kommt das "Verheimlichen" von pfändbaren Bezügen nach § 295 1 Nr. 3 3. Fall in Frage. Entscheidend ist nun, ob der Obliegenheitsverstoß nachträglich beseitigt werden kann. Dies ist zu bejahen, wenn die Offenbarung durch den Schuldner erfolgt, be¬vor ein Gläubiger Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellt.

Mein Rechtstipp Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

"Während der Dauer der Entgeltabtretung von 6 Jahren sollte sich der Schuldner regelmä¬ßig die Vorschriften der Insolvenzordnung Ober die Restschuldbefreiung anschauen und sich gegebenenfalls beraten lassen", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.

www.insolvenzrecht.rechtsanwalt-horrion.de



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Sachverhalt Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden - Ulrich Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält drei Büros. Ein Büro in Dresden, Glashütte bei Dippoldiswalde und in Oschatz.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.

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"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei", sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.

Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.

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Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

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Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.




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0351-8030940
http://www.rechtsanwalt-horrion.de



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Datum: 18.08.2010 - 09:55 Uhr
Sprache: Deutsch
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