(ots) - »Besser 25 Prozent von X als 42 Prozent von nix«,
so die Formel, mit der der damalige SPD-Finanzminister Peer
Steinbrück für die Einführung einer pauschalen Besteuerung auf
Kapitalerträge von 25 Prozent warb. Auf etwa vier Milliarden Euro
verzichtet die öffentliche Hand jährlich seit der Einführung der
sogenannten Abgeltungssteuer zum 1. Januar 2009. Eine Subvention
zugunsten der Bezieher hoher Kapitaleinkommen, die zuvor jenen Teil
ihrer Steuerschuld mit dem individuellen Steuersatz von bis zu 42
Prozent veranschlagen mussten. Nunmehr stellen einige SPD-Politiker
angesichts des bevorstehenden automatischen Informationsaustausches
in Steuersachen zwischen vielen Ländern die Abgeltungssteuer auf
Kapitalerträge infrage.Vizefraktionschef Carsten Schneider etwa
meint, die Geschäftsgrundlage für jene Vereinfachung falle nunmehr
weg. Wenn künftig volle Klarheit über den Geldfluss von Bürgern und
Unternehmen ins Ausland bestehe, sollten Vermögenserträge wieder mit
dem persönlichen Steuersatz besteuert werden. Kein Wort allerdings
davon, dass es sich dabei auch um einen überfälligen Schritt hin zu
mehr Steuergerechtigkeit handelt, die sich nicht zuletzt an der
Leistungsfähigkeit der Steuerbürger orientieren muss. Die Chancen für
seine baldige Umsetzung sind derzeit indes eher gering. Schließlich
hat sich Schwarz-Rot auf den Verzicht jedweder Steuererhöhungen
verständigt - und zwar gleichfalls pauschal.
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