PresseKat - Westfalen-Blatt: zum Absturz der US-Rakete

Westfalen-Blatt: zum Absturz der US-Rakete

ID: 1128278

(ots) - Bei dem »Cygnus«-Unglück in Virginia kamen zum
Glück keine Menschen zu Schaden. Die Ladung im Wert von 200 Millionen
Dollar ist zwar verloren. Doch die Versorgung der Besatzung auf der
Internationalen Raumstation ist nicht gefährdet. Sie verfügt über
ausreichende Lebensmittel, den nächsten Versorgungsflug abzuwarten.
Den größten Schaden nimmt das ohnehin schon angeschlagene Image der
NASA. Die amerikanische Weltraumbehörde hatte nach Einstellung des
kostspieligen Shuttle-Programms auf die Privatisierung der Raumfahrt
gesetzt. Dahinter steckt die Idee, »Routine«-Missionen billiger von
Unternehmen ausführen zu lassen, die miteinander um Aufträge der NASA
konkurrieren. Das Unglück der zweistufigen Rakete, die den
»Cygnus«-Gleiter ins Orbit befördern sollte, zeigt, dass es in der
Raumfahrt so etwas wie Routine nicht gibt. Indem die NASA die
Kontrolle über die Technik aufgegeben hat, muss sie nun mit den
Konsequenzen leben. Da bleibt den Verantwortlichen nach Unfällen wie
diesem nicht mehr übrig als gute Mine zum riskanten Spiel zu machen.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Weser-Kurier: Zum Grubenunglück in der Türkei schreibt Susanne Güsten: WAZ: Putin lässt die Muskeln spielen. Kommentar von Miguel Sanches über Russland und die Nato
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 29.10.2014 - 21:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1128278
Anzahl Zeichen: 1307

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Bielefeld



Kategorie:

Außenhandel



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Westfalen-Blatt: zum Absturz der US-Rakete"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Westfalen-Blatt (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Westfalen-Blatt