(ots) - Die Guten ins Arbeitsmarkttöpfchen, die anderen am
besten postwendend in ihre Herkunftsländer zurück. Das bleibt die
deutsche Interpretation der europäischen Freizügigkeitsregelung - und
das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Dienstag gibt
dafür Rückendeckung. Demnach ist es rechtens, Zugezogenen aus anderen
EU-Staaten hierzulande keine Sozialleistungen zu gewähren - es sei
denn, sie hatten in der Bundesrepublik bereits einen Job. Im
Einzelfall müssten die Behörden zwar prüfen, ob die Antragsteller
tatsächlich keine Arbeit suchten, so der EuGH, aber es steht zu
befürchten, dass dieser Nachweis recht schnell zur Hand sein wird.
Dass die von CSU und Stammtischklientel besonders angefeindeten
Rumänen »zu den am besten in den Arbeitsmarkt integrierten
Ausländergruppen in Deutschland« gehören, wie es das Institut für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung aktuell bestätigt - unwichtig. Dass
die Arbeitslosenquote in dieser Gruppe nur geringfügig höher liegt
als die gesamtdeutsche - geschenkt. Dass Leistungsbetrug durch
EU-Zuzügler wegen Geringfügigkeit kaum ein Problem für den
Bundeshaushalt darstellt - wen kümmert's? Geld gibt es nur für gerade
benötigte Fachkräfte und damit basta. Wie sich Migranten ohne
zumindest anfängliche staatliche Unterstützung überhaupt einen Job
suchen sollen, bleibt fraglich. Aber da das politisch gar nicht
gewollt ist, stellt sich die Frage nur jenen, die am Gedanken einer
EU als sozialer Einheit festhalten.
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