(ots) - Niemand kann Bundesumweltministerin Barbara
Hendricks absprechen, dass sie dem Fracking nicht scharfe Grenzen
setzen will. Die Frage bleibt, ob ihr Gesetzentwurf wirklich
keinerlei Schlupflöcher lässt. Das Papier muss im weiteren
parlamentarischen Verfahren penibelst darauf abgeklopft werden.
Ansonsten spüren kommerzielle Frackingunternehmen später die Lücken
auf. Sie werden ohne Sensibilität für die Umwelt die Chance
ergreifen, aus Erdgasvorkommen Profit zu schlagen. Wenn sie sich
dabei im Rahmen bestehender Gesetze bewegen, wären sie auch von
Landesregierungen kaum zu stoppen. Einen kleinen Türspalt will die
Bundesregierung offen lassen: Die wissenschaftliche Erforschung der
Fracking-Nebenwirkungen bleibt unter engen Bedingungen erlaubt. Es
stellt sich die Frage, ob wirklich etwas erforscht werden muss, von
dem durch Negativbeispiele in den USA hinlänglich bekannt ist, dass
es im Extremfall verheerende Folgen hat. Andererseits kann es nicht
schaden, für Deutschland verlässliche Daten zu erheben - gerade in
einer Debatte, die so stark von Ängsten beherrscht ist. Die
wissenschaftlichen Erkenntnisse werden mit Sicherheit die Gefahren
des Frackings untermauern. Möglicherweise wird das Verfahren aber
auch unter bestimmten Konstellationen als hinnehmbar bezeichnet. Die
Skepsis bleibt. Auch "Fracking light" ist nicht wünschenswert. Es
gibt bessere und umweltschonende Optionen zur Energiegewinnung.
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