(ots) - Die Einführung einer Sonderabschreibung für
gewerblich angeschaffte Elektrofahrzeuge bezeichnet der
Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) als Schritt in die
richtige Richtung. Gewerbliche Kunden sollen 50 Prozent der
Anschaffungskosten im ersten Investitionsjahr abschreiben können,
heißt es im heute veröffentlichten 4. Fortschrittsbericht der
Nationalen Plattform Elektromobilität (NPE). Ein entsprechender
Beschluss des Bundeskabinetts steht für den 3. Dezember an. "Damit
wäre eine wichtige Forderung des Kfz-Gewerbes zur Förderung der
E-Mobilität erfüllt", sagte ein ZDK-Sprecher.
Nicht erfüllt sieht der ZDK hingegen seine Forderung für eine
einheitliche und diskriminierungsfreie Ladeinfrastruktur, die alle
Elektrofahrzeuge nutzen können. Im Fortschrittsbericht wird für eine
einseitige Ausrichtung der Schnellladestationen nach der CCS-Norm
(Combined Charging Standard) plädiert. Da aber ein hoher Anteil der
derzeit auf dem Markt befindlichen Elektromobile über eine so
genannte CHAdeMO-Schnittstelle (CHArge de MOve) verfüge, könnten
diese den Schnellladevorgang an reinen CCS-Stationen nicht nutzen, so
der ZDK-Sprecher.
Damit wären nicht nur viele Autofahrer ausgeschlossen, die bereits
heute auf E-Mobilität setzen, sondern auch der Verkauf weiterer
Fahrzeuge könnte gebremst werden. So genannte
Multicharger-Ladestationen bedienen hingegen beide Standards und
haben sowohl in Deutschland als auch in anderen europäischen Ländern
ihre Praxistauglichkeit längst nachgewiesen.
Pressekontakt:
Ulrike Seidenstücker, PR-Referentin
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)
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