(ots) - Als einen wichtigen Erfolg intensiver Verbandsarbeit
in Brüssel bewertet der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK)
das Votum der europäischen Gremien für die Schaffung einer offenen
eCall-Schnittstelle. Das eCall-System soll ab April 2018 für alle neu
homologierten Pkw-Modelle vorgeschrieben werden. Es dient dazu, bei
einem schweren Unfall automatisch den Rettungsdienst zu alarmieren
und die Position des Autos sowie die letzte Fahrtrichtung an die
Rettungsleitstelle zu übermitteln. Ziel ist es, den Zeitraum zwischen
einem Unfall und dem Eintreffen der Rettungskräfte auf ein Minimum zu
reduzieren.
Die Technik des eCalls kann auch zu anderen Zwecken genutzt
werden, etwa für die schnelle Hilfe bei einer Panne, für
Ferndiagnosen oder für die Ortung des Fahrzeugs nach einem Diebstahl.
Gemeinsam mit anderen Verbänden und Institutionen hat sich der ZDK
dafür eingesetzt, im Rahmen der europäischen Gesetzgebung die
Voraussetzung für eine standardisierte und offene Schnittstelle für
den eCall-Datentransfer zu schaffen. Mit einer solchen Schnittstelle
können die Autofahrer frei entscheiden, an wen sie ihre Fahrzeugdaten
übermitteln. EU-Kommission, Parlament und Rat haben sich auf diese
Vorgabe während der Sitzungen des Vermittlungsausschusses geeinigt.
Diesem Kompromissvorschlag müssen noch die verschiedenen Organe der
Europäischen Union zustimmen. Gestern hat der Ausschuss Binnenmarkt
des Parlaments seine Zustimmung gegeben. Wir gehen davon aus, dass
der Rat in seiner Sitzung am 17. Dezember dem ebenfalls zustimmt.
Abschließend wird das Parlament in seiner Sitzung im März 2015 final
entscheiden.
Pressekontakt:
Ulrich Köster, Pressesprecher
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)
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