(ots) - Es bleibt ein übler Nachgeschmack: Der
Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat das Verfahren gegen
Kenias Staatschef Uhuru Kenyatta wegen Verbrechen gegen die
Menschlichkeit eingestellt. Aus Mangel an Beweisen. Unbestrittener
Fakt ist, dass nach den Präsidentschaftswahlen 2007 mindestens 1100
Menschen getötet und Hunderttausende vertrieben wurden. Unbestritten
ist, dass es bei den Auseinandersetzungen Rädelsführer gab. Uhuru
Kenyatta bei den Kikuyu und William Ruto bei den Kalenjin sind nicht
als Mitläufer, sondern als die Führungspersonen schlechthin bekannt.
Aus 
reiner Willkür wurden sie nicht nach Den Haag geladen.
Dass der IStGh - der noch vor Monatsfrist auf Verschiebung des
Prozesses drängte, weil kenianische Behörden sich weigerten,
angeforderte Beweise zu liefern und laut Den Haag die Ermittlungen
behinderten - nun zurückzieht, ist juristisch schwer
nachzuvollziehen. Politisch kommt die Einstellung des Verfahrens
dagegen vielen zupass: In Kenia gab es jenseits der Angehörigen der
Opfer wenig Verständnis dafür, dass wieder mal ein Afrikaner vor den
Gerichtshof zitiert wurde. Und da Kenia ein wichtiger Verbündeter im
Kampf gegen den islamischen Terror in Ostafrika ist, dürften auch die
USA von der Entwicklung in Den Haag angetan sein. Gerechtigkeit kann
warten.
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