(ots) - Gleiche Würde und Rechte? Recht, sich innerhalb
eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu
wählen? Schutz vor willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben,
seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder
Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes? Muss man sich als
Individuum halt auch alles leisten können. Für diesen Befund über
drei Beispiele aus der 30 Punkte umfassenden Allgemeinen Erklärung
der Menschenrechte der Vereinten Nationen muss man gar nicht weit
schauen. Es reicht, schon mal an einem Jobcenter vorbeizugehen, um
eine Institution in Deutschland zu sehen, der per Gesetz erlaubt ist,
sich einen feuchten Kehricht um diese Rechte zu scheren - die von so
vielen so oft beschworen werden, wenn es mit erhobenem Zeigefinger
gegen andere geht. Hartz IV an der Spitze - und im Gefolge Löhne, die
gerade zum Ãœberleben reichen - ist nicht nur die oft zitierte Armut
per Gesetz, sondern auch der gesetzliche Stinkefinger Richtung
Menschenrechte. Ohne Kohle keine Rechte. Die eben auch vor
himmelschreiender ökonomischer Ungleichheit schützen sollen und
festschreiben, dass jeder das Recht auf Arbeit, auf gleichen Lohn für
gleiche Arbeit oder auch auf gerechte und befriedigende Entlohnung
hat, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde
entsprechende Existenz sichert. Nur steht über den Menschrechten
immer noch die Macht derjenigen, die behaupten, Deutschland könne sie
sich nicht leisten.
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