Nach einer kleinen Pause im Oktober und November, möchten wir Sie zum Jahresabschluss nochmals über Neuigkeiten unserer internationalen Kooperationspartner, sowie Organisationen und Behörden informieren.
(firmenpresse) - 1. Spanien
Der Internetriese Google hat bekanntgegeben, dass er sowohl seinen Nachrichtendienst in Spanien beenden, als auch spanische Verleger zukünftig vom Google-News Service ausschließen wird.
Hintergrund ist die sogenannte „Google-Steuer“, wonach Betreiber von Online-Suchmachinen grundsätzlich eine Gebühr an spanische Verlage und Autoren zahlen müssen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie hier:
http://www.worldipreview.com/news/copyright-law-forces-google-news-to-close-in-spain-7538
2. Malta
Die Republik Malta hat als 6. Nation die UPC ratifiziert.
Das Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht wurde am 19.02.2103 durch 25 EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet und muss von mindestens 13 Staaten ratifiziert werden, um in Kraft getreten zu können. Ziel des Übereinkommens ist die Schaffung einer ausschließlichen gerichtlichen Zuständigkeit für Streitigkeiten in Bezug auf europäische Patente und europäische Patente mit einheitlicher Wirkung.
Weitere Informationen hierzu finden Sie hier:
http://www.worldipreview.com/news/malta-is-the-latest-country-to-ratify-the-upc-7540
3. China
In China ist am 01.05.2014 das reformierte Markengesetz in Kraft getreten. Sinn und Zweck der erneuerten Regelung ist die Vereinbarung und Verbesserung des Markenschutzes. Durch die neuen Regelungen erfolgt zudem eine Anpassung an internationale Standards.
Erleichterungen gibt es beispielsweise durch eine Straffung des Antragsverfahrens. Zudem gibt es nun strengere Strafen bei Markenverletzungen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie hier:
http://www.wipo.int/wipo_magazine/en/2014/05/article_0009.html
4. Bahrain
In dem Königreich Bahrain können ab November 2014 auch Hörmarken angemeldet werden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie hier:
http://www.inta.org/INTABulletin/Page/BAHRAINSoundMarkApplicationsAllowed.aspx
5. Uruguay
In dem südamerikanischen Staat gab es Gesetzesveränderungen im Kennzeichen- und Markenrecht. Relevant sind diese Änderungen für den Bereich der Markenbenutzung und der Voraussetzungen für ein Löschungsverfahren wegen Nichtbenutzung.
Weitere Informationen hierzu finden Sie hier:
http://www.inta.org/INTABulletin/Pages/BAHRAINSoundMarkApplicationsAllowed.aspx
WAGNER Rechtsanwälte webvocat Partnerschaft ist eine Wirtschaftskanzlei mit einer Spezialisierung im Bereich des Geistigen Eigentums (Marken-, Design-, Patent-, Gebrauchsmuster- und Urheberrecht) und des Wettbewerbsrechts. Darüber hinaus berät die Kanzlei in wirtschaftsrechtlichen Bereichen, wie Handels- und Gesellschaftsrecht, Zoll-, Außensteuer- und Steuerstrafrecht, Internationales Vertrags-, Lizenz-, Vertriebs-, IT- und Social-Media-Recht sowie bei Unternehmensgründungen auch mit Auslandsbezug und bei Fragen der Bilanzierung von geistigem Eigentum. Ferner angeschlossen ist eine eigene Mahn- und Zwangsvollstreckungsabteilung.
Die Kanzlei vertritt und berät seit Jahren national und international tätige Unternehmen u.a. der Schuh-, Leder-, Möbel-, Werbe-, IT- und Software-, Pharma-, Energie- und Luftfahrtbranche etc.
WAGNER Rechtsanwälte webvocat® Partnerschaft,
Großherzog-Friedrich-Straße 40, 66111 Saarbrücken,
Tel. 0681 / 95 82 82-0, Fax 0681 / 95 82 82-10,
Email: wagner(at)webvocat.de
Internet: www.webvocat.de, www.geistigeseigentum.de, www.markenschützen.de, www.designschützen.de, www.ideenschützen.de
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