(ots) - Der Streit um den palästinensischen Beitritt zum
Internationalen Strafgerichtshof zeige, dass Entscheidungen im
Zusammenhang mit Den Haag neben der juristischen auch immense
politische Wirkungen haben können, sagte der renommierte
Völkerrechtler Andreas Schüller der in Berlin erscheinenden
Tageszeitung "neues deutschland" (Freitagausgabe). Wenn der wegen
Völkermordes mit IStGH-Haftbefehl gesuchte sudanesische Präsident
Omar al-Baschir jetzt seine Kandidatur für eine Wiederwahl verkünde,
würden zugleich die Grenzen des Weltstrafgerichts deutlich. "Da der
IStGH nicht über eigene Polizei oder Sicherheitskräfte verfügt, ist
er auf die Kooperation von Staaten angewiesen«, so der Leiter des
Bereichs Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung beim European
Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). Mit der neue
Chefanklägerin Fatou Bensouda aus Gambia hätten sich die Ansätze der
Strafverfolgung sichtbar verändert. Ein Meilenstein sei die
Entscheidung des IStGH im vergangenen Mai gewesen, Vorermittlungen
wegen Foltervorwürfen in Irak gegen Großbritannien aufzunehmen.
"Grundlage dafür war unsere Strafanzeige vom Januar 2014.« Gegen die
USA seien ebenfalls Vorermittlungen wegen Gefangenenmisshandlungen
und Folter in Afghanistan, zu denen das ECCHR Informationen
eingereicht hatte, vorangekommen. Der Strafgerichtshof "prüft
inzwischen auch bei Großmächten, die sich nicht seinem Statut
unterworfen haben, genauso wie gegen Mitgliedsländer wie
Großbritannien, wenn man dort nicht gewillt ist, Verbrechen eigener
Staatsangehöriger im Ausland aufzuklären«. Dabei dränge das ECCR
darauf, möglichst schnell offizielle Ermittlungen aufzunehmen.
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