(ots) - Waffenlieferungen an die Kurden mögen für Grüne und
wohl auch einige Linke im Kampf gegen das bewaffnete Böse - den
Islamischen Staat - eine begrüßenswerte bis erträgliche Vorstellung
sein. Die Entscheidung über Bundeswehrausbilder für Peschmerga aber
birgt ein mehrfaches Mandatsproblem. Erstens das des Einsatzmandates.
Keines der Argumente, die dagegen sprechen, ist widerlegt. Dass die
Ausbilder einem nicht kalkulierbaren Risiko ausgesetzt werden, weil
die Grenzen zwischen Ausbildung und den allgegenwärtigen
Kampfhandlungen fließend sein können - wie der Beschuss kanadischer
Ausbildungssoldaten jüngst gezeigt hat. Dass in einem solchen Fall
womöglich neben Soldaten auch das Einsatzmandat verletzt würde. Dass
das Mandat nicht nur aus diesem Grund fragwürdig ist, sondern wegen
der fehlenden Legitimierung durch das Grundgesetz. Dass selbst die
Bundesregierung noch keine endgültige Klarheit über die Umstände des
Einsatzes hat - oder aber diese auf Nachfragen verschweigt, was die
Sache nicht besser machte. Doch die Opposition erlebt ein weiteres
Fiasko am eigenen Leib. Ihre Ohnmacht ist so gründlich, dass sie
nicht einmal dem Verdacht auf Verletzung des Grundgesetzes
rechtlichen Nachdruck verleihen kann. Die entsprechende
Normenkontrollklage in Karlsruhe brauchte wenigstens eine
25-Prozent-Minderheit, die sie nicht erreicht. Damit ist die
Opposition, wie sie durchaus rechtzeitig einwandte, ihrer Funktion
beraubt. Ein Mandatsverlust mit langfristigen Folgen.
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