PresseKat - Düngeverordnung benachteiligt kleine, bäuerlich-ökologische Betriebe / Bioland fordert Nachbesser

Düngeverordnung benachteiligt kleine, bäuerlich-ökologische Betriebe / Bioland fordert Nachbesserungen

ID: 1169791

(ots) - "Es ist absurd: Auf der einen Seite will die
Bundesregierung mit der Neufassung der Düngeverordnung ein
Instrument, um den wachsenden Umweltproblemen durch industrielle
Tierhaltung und viele Biogasanlagen beizukommen - auf der anderen
Seite führt diese Neuregelung genau zum Gegenteil: nämlich, dass
kleine bäuerlich-ökologische Betriebe, die schon jetzt
umweltfreundlich wirtschaften, aufgeben müssen", kommentiert Jan
Plagge, Präsident von Bioland den Entwurf des
Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Düngeverordnung. "Die
Verordnung muss erheblich nachgebessert werden". In einer
Stellungnahme kritisiert Bioland, dass der Vorschlag nicht ausreicht,
um wesentliche Verbesserungen in Problemgebieten mit hohen
Nitratwerten im Grundwasser zu erreichen. Gleichzeitig benachteiligt
der Entwurf durch neue Regeln für Festmist den Biolandbau, der durch
den Verzicht auf mineralische Stickstoffdünger und
chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel bereits einen hohen
Beitrag zum Gewässerschutz leistet.

Besonders fatal sind die vorgeschlagenen Regelungen in Bezug auf
Festmist. So sieht der Entwurf beispielsweise auch Sperrzeiten für
das Ausbringen von Festmist vor. Doch anders als Gülle, die den
Stickstoff sofort frei setzt und deshalb bei ungünstigen
Witterungsbedingungen ins Grundwasser ausgewaschen wird, macht
Festmist den Stickstoff erst nach und nach für die Pflanze verfügbar
- es besteht also keine Gefahr für das Grundwasser. "Festmistsysteme
stehen für artgerechte Tierhaltung, langsame Freisetzung von
Nährstoffen und geringe Ammoniak-Emissionen im Vergleich zu Gülle.
Dennoch sollen Festmistsysteme nun durch unnötige Sperrzeiten bei der
Ausbringung und zusätzliche Lagerkapazitäten behindert werden.
Extensive, bäuerliche Betriebe, einschließlich Ökobetrieben, werden
so zur Betriebsaufgabe gezwungen. Ziel muss es sein, den Biolandbau




aktiv zu fördern statt ihn zu behindern", so Plagge.

Auch bei anderen Vorgaben des Düngeverordnungs-Entwurfes folgt die
Bundesregierung den Interessen der Chemie-Industrie und bestraft
nachhaltig wirtschaftende, organisch düngende Betriebe. Während
konventionelle Betriebe im Einsatz von chemisch hergestelltem
Stickstoffdünger nicht eingeschränkt werden, werden ökologische
Gemüsebaubetriebe jährlich auf maximal 170 Kilo Stickstoff pro Hektar
begrenzt. Der Nährstoffbedarf vieler Gemüsekulturen liegt jedoch weit
darüber. Spezialisierte Bio-Unterglas-Betriebe würden so zur
Betriebsaufgabe gezwungen und die Gewächshaus-Produktion von
Bio-Tomaten, Paprika und Gurken ins Ausland abwandern. Besonders
paradox: In Gewächshäusern besteht keine Grundwassergefährdung über
Nitratverlagerung, da über das ganze Jahr keine Wassersättigung des
Bodens vorliegt.

Doch dort, wo das Nitrat-Problem am dringlichsten ist - in
Regionen mit intensiver Tierhaltung und einem besonders hohen
Biogas-Anteil - greift der Düngeverordnungs-Entwurf zu kurz. "Bioland
fordert daher eine verpflichtende Hoftorbilanzierung für viehstarke
Betriebe über 2,0 Großvieheinheiten pro Hektar und eine
Stickstoffüberschussabgabe. Zudem müssen die Bundesländer schärfere
Maßnahmen zur Reduzierung des Stickstoff- und Phosphateintrags
umsetzen können. Die neu vorgesehene Länderöffnungsklausel leistet
dies nur ungenügend. Ansonsten werden wichtige EU-Umweltziele der
Nitrat- und Wasserrahmenrichtlinie nicht erreicht", so Plagge.

Hier finden Sie die Bioland-Stellungnahme zum Entwurf der
Düngeverordnung http://ots.de/GwAIi



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Pressestelle, Gerald Wehde
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Datum: 06.02.2015 - 09:34 Uhr
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