(ots) - Die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken
begrüßen die Forderung des Bundesrats, freie Finanzanlagenvermittler
künftig von der BaFin (Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht) überwachen zu lassen. "Der Bundesrat
hat völlig recht. Die Aufsicht gehört einheitlich in die Hände der
BaFin", kommentiert der Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern
(GVB), Stephan Götzl, den Beschluss der Länderkammer vom vergangenen
Freitag. Es sei nicht sachgerecht, freie Vermittler und Anlageberater
allein einer gewerberechtlichen Aufsicht durch die Landesbehörden zu
unterstellen wie das bislang der Fall ist. Götzl: "Es ist im Sinne
der Verbraucher, wenn beim Vertrieb von Finanzprodukten mit einerlei
Maß gemessen wird. Es ist deshalb sachgerecht, wenn Berater von
Banken und Sparkassen sowie freie Finanzanlagenvermittler
einheitlichen Aufsichtsstrukturen unterliegen."
Der GVB-Präsident hatte schon bei der Vorlage des Kabinettentwurfs
zum Kleinanlegerschutzgesetz im November 2014 die Position der
bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken klar gemacht. Er fordert
nun Bundesregierung und Bundestag auf, die richtungsweisende
Empfehlung des Bundesrats zu berücksichtigen. "Ein umfassender
Anlegerschutz wird nur gewährleistet, wenn alle Akteure unter
Aufsicht der BaFin stehen", betont Götzl. Ähnlich hatte sich dazu
auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen geäußert.
Der Genossenschaftsverband Bayern e.V. (GVB) vereint unter seinem
Dach 1.294 genossenschaftliche Unternehmen. Dazu zählen 281
Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie 1.013 ländliche und
gewerbliche Unternehmen mit insgesamt 53.000 Beschäftigten und 2,8
Millionen Mitgliedern. Damit bilden die bayerischen Genossenschaften
eine der größten mittelständischen Wirtschaftsorganisationen im
Freistaat. (Stand 01.01.2015)
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