(ots) - Stephan Götzl, Präsident des
Genossenschaftsverbands Bayern, begrüßt die Empfehlung des Bundesrats
an die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für einen Krisenschutz
durch Institutssicherungssysteme einzusetzen. Er stimmt mit der
Einschätzung der Länder überein, dass die EU-Kommission die
Gegebenheiten in den Nationalstaaten nicht ausreichend
berücksichtigt. "Die EU-Richtlinie zur Einlagensicherung stellt einen
unverhältnismäßigen Eingriff in die bestehende Bankenstruktur
Deutschlands dar", so Götzl. Zudem verletze die angedachte Einführung
eines zentralen EU-Einlagensicherungsfonds unter Verwaltung einer
Kommissionsbehörde den europarechtlichen Grundsatz der Subsidiarität.
Götzl fordert deshalb die Bundesregierung auf,
Führungsverantwortung in der EU zu übernehmen und sich für die
Anerkennung der deutschen Institutssicherungssysteme stark zu machen:
"Es darf kein regulatorisches Ziel sein, privatwirtschaftlich
finanzierte Haftungsverbünde zurückzudrängen. Sie leisten einen
wesentlichen Beitrag zur Widerstandsfähigkeit des deutschen
Bankensystems. Die Institutssicherung schafft einen Ausgleich zur
faktischen Staatsgarantie für Großbanken und verringert so
Wettbewerbsverzerrungen."
Für Götzl konzentriert sich die EU-Kommission einseitig auf die
bürokratische Abwicklung der Entschädigung von Einlegern im
Insolvenzfall. "Die für das Kundenvertrauen und das Funktionieren des
Finanzsystems weitaus wichtigere Präventionsfunktion wird nur
unzureichend verfolgt. Die EU-Kommission ist deshalb auf einem
Irrweg." Eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen
Einlagensicherung reduziere den Anreiz für Kreditinstitute,
freiwillige Solidargemeinschaften zu unterhalten. Darüber hinaus
betreibe, so Götzl, die EU mit ihrem Vorhaben unterschwellige
Strukturpolitik. Denn durch eine für alle Banken verbindliche Vorgabe
eines maximal zu garantierenden Einlagenschutzes von 100.000 Euro
würden vor allem jene großen Kreditinstitute für Kunden attraktiv,
bei denen der Verbraucher im Falle einer Pleite mit einer staatlichen
Rettung rechnen könne.
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