(ots) - (DBV) "Die Umsetzung des Mindestlohns ist eine
mittelstandsfeindliche Politik, die uns Bauernfamilien massiv schadet
und im Wettbewerb benachteiligt." Mit dieser Feststellung erneuerte
der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied,
seine Kritik an der Mindestlohnregelung. Mindestlohngesetz und
Arbeitnehmerentsendegesetz verpflichten zu umfangreichen und
praxisfremden Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten. "Für
familiengetragene Betriebe, die mit Aushilfen und
Saisonarbeitskräften ihre Arbeitsspitzen und die Ernte bewältigen,
bedeuten die Dokumentationspflichten eine bürokratische Überlastung.
Aufwand und Nutzen stehen in keinem Verhältnis", erklärte Rukwied.
Kurzfristige versicherungsfreie Beschäftigungsverhältnisse seien
deshalb von der Aufzeichnungspflicht zu befreien.
Nach Auffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
müssen während der Laufzeit des Mindestlohntarifvertrages darüber
hinaus für alle Arbeitnehmer in der Landwirtschaft und im Gartenbau
und sogar für mitarbeitende Familienangehörige diese zusätzlichen
Aufzeichnungspflichten erfüllt werden. "Die Gesetzesauslegung
benachteiligt unsere Betriebe massiv. Das Ministerium ist dringend
aufgefordert, seine Rechtsauffassung zu überprüfen", forderte
Rukwied. "Es kann nicht richtig sein, dass dies nun auch für
langjährig beschäftigte Mitarbeiter notwendig wird."
Rukwied erwartet, dass durch den gesetzlich verbindlichen
Mindestlohn die deutschen Weinbau-, Obst- und Gemüsebetriebe unter
einen starken Wettbewerbsdruck geraten, der den Strukturwandel massiv
anheizen wird. "Manche heute noch in Deutschland rentabel anzubauende
Kultur wird sich in den kommenden Jahren nicht mehr rechnen. Die
Konsequenzen werden höhere Importe vor allem aus Osteuropa sein",
stellte der Bauernpräsident fest. "Dies kostet uns Arbeitsplätze und
schwächt den ländlichen Raum."
Pressekontakt:
Kontakt:
Deutscher Bauernverband
Dr. Michael Lohse
Pressesprecher
Tel.: 030 / 31904 240