(ots) - Wenn sich Politik und Verwaltung gegen ein
Volksbegehren stellen, kommen sie schnell in den Ruch, demokratische
Verfahren verhindern zu wollen. Doch wer sich den aktuellen Fall in
Bremen genau anschaut, wird ein solch vorschnelles Urteil vermeiden.
Mehr Demokratie, mehr Beteiligung von Bürgern hat in den vergangenen
Jahren vielfach zu guten Ergebnissen geführt, zu mehr Transparenz in
Verfahren und Projekten, zu mehr Informationen darüber. Sachverstand
von Bürgern hat mehr Gehör bekommen, ist in Entscheidungen und Pläne
eingeflossen, hat diese dadurch oftmals abgewandelt, also mit
gestaltet. Und das ist gut. Dass der Senat - immerhin auch ein
demokratisch legitimiertes Organ - im aktuellen Fall prüft, ob der
Bürgerantrag für das weitere Verfahren mit dem Ziel eines
Volksentscheids juristisch überhaupt zulässig ist, gehört zu seinen
Aufgaben. Dafür gibt es gesetzliche Grundlagen. Kriterien müssen
erfüllt, Vorgaben eingehalten werden. Auch das gehört zu einem
demokratischen Beteiligungsverfahren, das für alle die gleichen
Chancen sichern soll. Damit verbunden sind auch hohe Kosten. Und: Es
soll vermieden werden, dass Partikularinteressen Vorrang vor dem
Gemeinwohl bekommen. Das ist wichtig. Die Initiativen, die es durch
ihren Zusammenschluss und die Bündelung von Interessen leichter
hatten als andere Gruppierungen, die erforderliche Zahl von
Unterschriften zusammenzubekommen, müssen sich die Prüfung also
gefallen lassen, notfalls auch die Entscheidung, ihr Begehren sei
nicht rechtens. Ob sie dann noch den Staatsgerichtshof bemühen
sollten? Die Frage müssen sich die Mitglieder selbst beantworten. Vor
allem aber die Frage nach ihren ureigenen Motiven.
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