Kfz-Gewerbe verwahrt sich gegen Drohungen der DUH
(ots) - Als rechtlich und von der Vorgehensweise unhaltbar
bewertet der ZDK die Ankündigung der DUH, in Kfz-Werkstätten den
Einbau von Abgaskatalysatoren zu überprüfen. "Wenn ein Kfz-Betrieb
einen Markenkatalysator aus dem qualifizierten Teilefachhandel
einbaut, der den Vorschriften der gültigen ECE-Regelung 103
entspricht, handelt er rechtlich einwandfrei", so ein ZDK-Sprecher.
Jedem Kfz-Betrieb als eigenständigem Unternehmen stehe es frei,
auch Austauschkatalysatoren mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" zu
verbauen. Der ZDK empfehle dies sogar. Eine Verpflichtung dazu
bestehe aber nicht. Daher sei es mehr als fragwürdig, wenn die DUH
nun durch Werkstatttests Kfz-Betriebe an den Pranger stellen wolle,
die sich rechtlich einwandfrei verhielten. Der ZDK werde sich mit
aller Entschiedenheit gegen das Vorgehen der DUH wenden und
rechtliche Schritte prüfen.
Pressekontakt:
Ulrich Köster, Pressesprecher
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: koester(at)kfzgewerbe.de
Internet: www.kfzgewerbe.de
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Datum: 25.02.2015 - 13:21 Uhr
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