(ots) - Das Kabinett hat heute den Gesetzesentwurf zur
Anpassung von Familienleistungen ohne weitere Veränderungen
beschlossen. Der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V. (DKSB)
kritisiert nicht nur die Schwerpunktlegung auf die rein
verfassungsmäßig gebotene Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages
und des Kinderfreibetrages sowie die geringe Anhebung des
Kindergeldes und des Kinderzuschlages, sondern auch das vom
Bundesfinanzministerium gewählte Beteiligungsverfahren.
"Das Bundesfinanzministerium war an einer fachlichen
Auseinandersetzung über diesen Gesetzesentwurf nicht interessiert",
kritisierte Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen
Kinderschutzbundes. Das habe bereits die Gestaltung des
Anhörungsverfahrens gezeigt. "Die Frist war extrem kurz, die
Familienverbände nicht eingebunden."
Wenn dieser Entwurf Gesetz wird, werde bei der staatlichen
Förderung der Familie die Schere zwischen den Besserverdienenden und
den Durchschnitts- und Geringverdienenden weiter auseinander gehen.
"Das ist das Gegenteil von dem, was insbesondere die SPD den Familien
im Bundestagswahlkampf versprochen hat", betonte Hilgers. Dort hatte
sie ein neues Kindergeld in Aussicht gestellt, das Familien mit einem
Durchschnittseinkommen und Geringverdienende deutlich besser stellen
sollte als Familien mit einem sehr hohen Einkommen. "Durch ihre
Zustimmung zu dem Kabinettsentwurf bricht die SPD dieses
Wahlversprechen und trägt die Politik von CDU/CSU einer deutlich
stärkeren Förderung von Familien mit hohen Einkommen mit", so Hilgers
weiter.
Hinzu komme, dass der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende seit
2004 nicht erhöht wurde und dies auch jetzt nicht vorgesehen ist.
"Das ist ein ausgewachsener Skandal", kommentierte Hilgers. "Diese
Entscheidung hat das Kabinett gefällt, obwohl bekannt ist, dass die
Armutsquote bei Alleinerziehenden mit 45 Prozent besonders hoch ist."
Der DKSB fordert perspektivisch, die Familienförderung mit einer
sozial gerechten Kindergrundsicherung vom Kopf auf die Füße zu
stellen. Mit der neuen Leistung in Höhe von 536 Euro, die der
Besteuerung unterliegt, sollen viele der bisherigen Beihilfen ersetzt
werden. Sie würde vor allem Familien mit niedrigen und mittleren
Einkommen finanziell entlasten und Kinderarmut nachhaltig bekämpfen.
Die ausführliche Stellungnahme des DKSB zum Gesetzesentwurf finden
Sie unter www.dksb.de.
Pressekontakt:
Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
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