(ots) - Vor dem Hintergrund der psychischen Probleme des
deutschen Todes-Piloten über den französischen Alpen ist nun auch die
ärztliche Schweigepflicht ins Gerede gekommen. Nicht wenige Experten
erwecken den Eindruck, dass sich derartige Katastrophen durch eine
Lockerung dieser Bestimmung künftig verhindern ließen. Doch das ist
eine verquere Debatte. Denn schon nach den geltenden Regeln ist die
Schweigepflicht eines Arztes nicht unantastbar. Wenn ein Mediziner
zum Beispiel Anzeichen für eine Kindesmisshandlung sieht, hat er das
den Behörden mitzuteilen. Das gilt sogar dann, wenn sich sein
Verdacht nicht bestätigt. So wies ein Berliner Gericht im vergangenen
Jahr die entsprechende Schadenersatzklage eines Elternpaares zurück,
obwohl sich ein mutmaßliches Schütteltrauma ihres Kindes als
gegenstandslos erwiesen hatte. Ãœbertragen auf den aktuellen Fall
bedeutet das: Schon bei einem Zweifel an der Flugtauglichkeit des
Copiloten wäre der Arzt verpflichtet gewesen, den Arbeitgeber darüber
zu informieren. Sofern er den kennt. Bei psychischen Problemen ist
das in der Regel der Fall. An dieser Stelle ist also eine
Gesetzesänderung überflüssig. Problematischer ist allerdings, warum
Piloten nicht in regelmäßigen Abständen auf ihre psychische
Verfassung hin untersucht werden und darüber verpflichtende Nachweise
für ihre Airline erbringen müssen. Dass der Copilot der abgestürzten
Germanwings-Maschine nach jüngsten Erkenntnissen schon früher als
selbstmordgefährdet galt, wäre dann womöglich nicht so einfach unter
den Tisch gefallen.
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