(ots) - Für über eine Million Mitgliedsunternehmen sinkt
der Beitragsfuß 2014 gegenüber dem Vorjahr.
Der VBG-Vorstand hat entschieden: Der Beitragsfuß der Umlage für
Pflicht- und freiwillig Versicherte sinkt gegenüber dem Vorjahr auf
4,30 Euro (2013: 4,50 Euro). Für zahlreiche Kleinunternehmen gilt der
Mindestbeitrag. Die VBG-Vertreterversammlung, das höchste
Selbstverwaltungsgremium der VBG, hat den Mindestbeitrag 2014 auf 48
Euro festgelegt. Er bleibt damit unverändert gegenüber dem Vorjahr.
Der Beitrag für die freiwillige Versicherung im Ehrenamt beträgt
für 2014 je Versicherungsverhältnis 2,73 Euro. 2015 liegt der
Jahresbeitrag für diese Versicherung bei 3,00 Euro.
Lastenverteilung
Unter den Berufsgenossenschaften gibt es einen Solidarausgleich.
Das bisherige Modell des Lastenausgleichs wurde durch das Modell der
Lastenverteilung ersetzt. Der Beitragsfuß zur Lastenverteilung nach
Entgelten beträgt 2,2805 Euro je 1.000 Euro Entgeltsumme, wobei für
die Lastenverteilung nach Entgelten 2014 ein Freibetrag von 199.500
Euro Arbeitsentgelt gilt. Der Beitragsfuß zur Lastenverteilung nach
Neurenten liegt bei 0,3517 Euro je 1.000 Beitragseinheiten. Ein
Freibetrag zur Lastenverteilung nach Neurenten ist nicht vorgesehen.
Informationen im Internet
Die VBG-Mitgliedsunternehmen erhalten in den nächsten Tagen ihre
Beitragsrechnungen 2014 per Post. Ausführliche Informationen stehen
auf der VBG-Website www.vbg.de zur Verfügung.
Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit rund 36
Millionen Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte der
VBG sind Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, freiwillig versicherte
Unternehmerinnen und Unternehmer, bürgerschaftlich Engagierte und
viele mehr. Zur VBG zählen über eine Million Unternehmen aus mehr als
100 Branchen - vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen.
Weitere Informationen: www.vbg.de
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Daniela Dalhoff
Leiterin Öffentlichkeitsarbeit
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