(ots) - 8000 muslimische Jungen und Männer wurden 1995 in
Srebrenica getötet. Ein Urteil macht Untaten nicht ungeschehen. Aber
es bewertet sie, benennt Schuld, Schuldige und deren Strafmaß. Wie
durch das Internationale Kriegsverbrechertribunal für das ehemalige
Jugoslawien am Mittwoch in Den Haag. Die Berufung des
bosnisch-serbischen Ex-Generals Zdravko Tolimir wurde verworfen, das
Urteil blieb lebenslange Haft. In letzter Instanz. Das Verbrechen
fiel unter die Anklage Massaker, Massen- und Völkermord. Es wurde vor
20 Jahren verübt. Dessen juristische Aufarbeitung dauert bis heute
und ist immer noch nicht beendet. Erst bis 2017 will das Tribunal
seine Arbeit beendet haben. Eine allzu lange Zeit und damit ein
deutlicher Hinweis auf die Schwierigkeiten solcher Verfahren. Das
Urteil bestätigt jedoch, dass Kriegsverbrechen nicht straflos bleiben
müssen - auch wenn es einige erbittert umstrittene Freisprüche gab.
Das Haager Tribunal gilt als Pionier dieser Art von internationaler
Rechtsprechung. Doch allein mit deren Mitteln sind Kriege und
gewaltsam ausgetragene Konflikte, bei denen gemeinhin alle
Beteiligten furchtbare Schuld auf sich laden, nicht zu bewältigen.
Das können schon höchst unterschiedliche Stärke und Einfluss der
Beteiligten sowie besondere Interessen ihrer Gönner und Gegner
durchaus verhindern. Ohnehin sollte kein Gericht in letzter Instanz
entscheiden, sondern immer die Menschlichkeit. Dann bedürfte man
seiner nicht mehr.
Pressekontakt:
neues deutschland
Redaktion
Telefon: 030/2978-1715