(ots) - Wird Manuela Schwesig zur nächsten Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger? So absurd wie diese Frage im ersten
Moment klingt, ist sie nicht. Die wackere ehemalige Justizministerin
der FDP klagte einst in der Opposition gegen die
Vorratsdatenspeicherung. Jahre später, als sie im schwarz-gelben
Kabinett saß, musste sie die umstrittene Datensammelei vor dem
Bundesverfassungsgericht verteidigen. Leutheusser-Schnarrenberger tat
dies nur halbherzig. Wohl nicht nur deshab kippte Karlsruhe das
Gesetz. Manuela Schwesig, heute Bundesfamilienministerin, ließ im
Bundestagswahlkampf 2013 kein gutes Haar am Betreuungsgeld. Ãœber die
"Fernhalteprämie" für Mütter mit kleinen Kindern vom Arbeitsmarkt
wetterte die SPD-Frau aus dem Osten. Und mit ihr Grüne, Linke,
Frauenverbände, Wirtschaft und einige Bundesländer. Hamburg, damals
von der SPD alleinregiert, bezweifelte die Verfassungsmäßigkeit des
Betreuungsgeldes, das für Kinder zwischen 15 Monaten und drei Jahren
gezahlt wird, wenn die nicht in geförderte Einrichtungen gehen. Es
ist ein Treppenwitz, dass nun ausgerechnet die schärfsten
Betreuungsgeld-Kritiker Manuela Schwesig und ihr Staatssekretär Ralf
Kleindiek, der die Verfassungsklage in seiner Hamburger Zeit
maßgeblich ausarbeitete, diese politische Trophäe der CSU verteidigen
müssen. Das ist in etwa so, wie wenn ein evangelischer Pfarrer den
Auftrag bekäme, das katholische Zölibat zu rechtfertigen. Besondere
Leidenschaft ist da nicht zu erwarten, Glaubwürdigkeit erst recht
nicht. Damit die SPD-Regierungsvertreter aus Berlin die Sache jedoch
nicht gar zu halbherzig bestreiten, ist eigens Bayerns
Sozialministerin Emilia Müller nach Karlsruhe gereist. Das bedeutet
wohl: Kämpft der von Schwesig entsandte Staatssekretär nicht
ordentlich, droht seine Abberufung aus dem Fall. Die
Bundesfamilienministerin indes kann nach Lage der Dinge nur gewinnen.
Stoppt Karlsruhe das Betreuungsgeld, kann sie sich hinter den
Richtern verschanzen und erklären, sie habe alles unternommen, um
dieses Herzensanliegen der Christsozialen zu verteidigen. Geben die
Verfassungsrichter dem Betreuungsgeld jedoch statt, dann kann
Schwesig mit den Schultern zucken und sagen: tut mir leid, es gilt
die Koalitionsräson. Abseits der politischen Scharmützel, die nun um
die im August 2013 rechtzeitig vor der Bundestagswahl eingeführte
"Herdprämie" wieder aufleben, bleibt freilich zu konstatieren, dass
das Betreuungsgeld kein völliger Flop ist. Diese Sozialleistung wird
besonders in Bayern und Baden-Württemberg kräftig nachgefragt. Ihr
Ziel war es ja auch, den Eltern mit kleinen Sprösslingen Wahlfreiheit
- entweder Betreuung zu Hause oder in einer Einrichtung
beziehungsweise bei einer Tagesmutter - zu ermöglichen. Weil die
Ausstattung mit Kita-Plätzen vor allem in den alten Ländern immer
noch dem Bedarf hinterher hinkt, sorgt das Betreuungsgeld insofern
für einen gewissen Ausgleich. Eltern, die ihre Kinder in den ersten
drei Jahren zu Hause betreuen wollen, erhalten dafür einen kleinen
staatlichen Zuschuss, der gerne mitgenommen wird. Freilich dürfen
darüber nicht die gravierenden Nebenwirkungen übersehen werden. Das
Betreuungsgeld setzt damit zugleich den Anreiz, kein Angebot
frühkindlicher Bildung, etwa Sprachförderung und Betreuung zu nutzen.
Das kann sich vor allem für Kinder in Migrantenfamilien nachteilig
auswirken. Hier können Defizite entstehen, die später nur schwer oder
gar nicht aufgeholt werden. Das Betreuungsgeld ist kein Flop
geworden, ein Wundermittel der Familienförderung ist jedoch auch
nicht.
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