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Mittelbayerische Zeitung: Irren auf Vorrat / Sinnlos, sinnloser, Vorratsdatenspeicherung: Ihr Zustandekommen ist politisches Kalkül - und falsch zudem. Leitartikel von Christian Kucznierz

ID: 1199681

(ots) - Wer sich in Deutschland sicherer fühlt als
früher, hat wahrscheinlich kürzlich eine Lebensversicherung
abgeschlossen. Oder trägt seit neuestem beim Radfahren einen Helm.
Das neue Gefühl der Sicherheit wird aber nicht daher kommen, dass es
bald die Vorratsdatenspeicherung gibt, die jetzt Höchstspeicherfrist
heißt und doch immer noch nichts anderes ist als ein Eingriff in die
Privatsphäre. Wer etwas Positives erkennen möchte, könnte sagen, die
Koalition tut etwas. Wer SPD wählt, könnte sagen, die SPD hat
geschafft, was andere nicht schafften. Er würde dabei ignorieren,
dass es keinen Grund für die Einführung gibt. Wer behauptet,
massenweise Datensammlungen helfen bei irgendetwas, irrt quasi auf
Vorrat. Kein bekanntes Verbrechen, kein Terrorakt hätte mit der
Vorratsdatenspeicherung verhindert werden können. Wer behauptet, die
NSU-Mordserie wäre schneller aufgeklärt worden, sollte sich ins
Gedächtnis rufen, dass über zehn Jahre niemand auch nur an einen
Zusammenhang gedacht hatte. Selbst wenn, hätte man zehn Jahre alte
Daten durchforsten müssen. So lange aber speichert niemand. Die
Anschläge von Paris ereigneten sich, obwohl das Land die Daten seiner
Bürger speichert. Und wäre der Tod von 150 Menschen an Bord der
Germanwings-Maschine zu verhindern gewesen, wenn man die Daten des
Copiloten gespeichert hätte? Leider nicht. Wer immer noch glaubt,
dass so viel Überwachung wie möglich effektiv dabei helfen kann,
Verbrechen und Gewalt zu verhindern, sollte sich den gewaltigen
Aufwand vor Augen führen, mit dem die NSA und ihre verbündeten
Dienste die Welt bespitzeln - und den vergleichsweise minimalen
Aufwand, der nötig war, um den Boston-Marathon vor genau zwei Jahren
für immer als blutige Erinnerung in unsere Köpfe zu bomben. Totale
Prävention durch Totalüberwachung gibt es nicht. Zumal sich ein




freiheitlicher Staat von einem Ãœberwachungsstaat dadurch abgrenzt,
dass er seinen Behörden nicht alles erlaubt. Was Bundesjustizminister
Heiko Maas nun an Leitlinien vorgelegt hat, könnte allen Vorgaben,
die das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof
gemacht haben, gerecht werden. Beide haben die
Vorratsdatenspeicherung ja nicht an sich abgelehnt; beide sahen sie
nur in der vorgelegten Form als Bundesgesetz beziehungsweise
Richtlinie nicht mit Verfassung und Grundrechten vereinbar. Maas'
Leitlinien umschiffen allem Anschein nach alle Hürden, beachten alle
Probleme - und dienen letztlich nur dem Ziel der Profilierung der SPD
innerhalb der großen Erdrückung, die die große Koalition für die
Genossen darstellt. Parteichef Sigmar Gabriel hat seine SPD vor der
Unterschrift unter den Koalitionsvertrag abstimmen lassen, ob sie
sich ein zweites Mal der Gefahr eine Polit-Ehe mit der Merkel-Union
aussetzen will. Er bekam die Zustimmung dafür. Er muss liefern. Die
SPD in Berlin versucht seither, mit ihrer Arbeit beim Wähler zu
punkten. Das aber gelingt den Genossen nicht einmal mit dem
Mindestlohn. Gabriel hat zuletzt Maas dazu gedrängt, sein Nein zur
Vorratsdatenspeicherung aufzugeben. Maas hat geliefert, zum Preis
seiner eigenen Glaubwürdigkeit und der seiner Partei, die der
Datensammelei immer abgeneigt war. Die SPD mag sich nun brüsten,
umgesetzt zu haben, woran Union und FDP scheiterten. Der Parteichef
mag Richtlinienkompetenz bewiesen haben. Viele in der Partei und noch
mehr außerhalb aber fragen sich wohl zurecht, wohin die Reise geht
und ob Gabriel den Kompass nicht einem gewissen Odysseus abgekauft
haben mag. Die Unionsparteien und Innenminister Thomas de Maizière
indes dürfte es freuen, bald das langersehnte Wundermittel
Vorratsdatenspeicherung einsetzen zu dürfen. Und wenn es - wie zu
erwarten ist - nicht wirkt wie erhofft, gibt es ja den Plan B, der
zum Standardrepertoire aller Innenminister gehört, wenn die
Ãœberwachungsmethoden einmal wieder nicht gereicht haben: die
Forderung nach noch mehr Ãœberwachung.



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Datum: 15.04.2015 - 19:13 Uhr
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