PresseKat - Westfalen-Blatt: zum Lokführerstreik

Westfalen-Blatt: zum Lokführerstreik

ID: 1200946

(ots) - Wie notwendig das Gesetz zur Tarifeinheit ist,
macht der für diese Woche angekündigte Lokführerstreik deutlich.
GDL-Chef Claus Weselsky will die Deutsche Bahn mit der Streikdrohung
zu einem Einlenken zwingen. Das könnte man auch Erpressung nennen.
Woran die Gespräche erneut gescheitert sind, sagt keine der beiden
Seiten. Und den Pendlern und Reisenden können die inhaltlichen
Details der Verhandlungen auch egal sein. Ihr Frust dürfte sich in
erster Linie gegen Weselsky und seine Lokführer richten. Aus gutem
Grund: Denn das Konkurrenzdenken unter den Bahngewerkschaften GDL und
EVG ist nicht nur von gestern. Vor allem schadet es dem Standort
Deutschland und seiner Mobilität. Wenn GDL-Chef Weselsky jetzt schon
ankündigt, gegen das von Schwarz-Rot geplante Tarifeinheitsgesetz -
soll im Sommer eingeführt werden - Verfassungsbeschwerde einlegen zu
wollen, dann ist eines zu befürchten: dass die Richter in Karlsruhe
eine juristisch abgehobene, für den Alltag wenig praktikable
Entscheidung treffen. Claus Weselsky scheint genau das zu wollen.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Stuttgarter Nachrichten: Machtkampf bei VW Tarifeinheit wird Streikprobleme nicht lösen - Keine Klärung bei Lokführer- und Pilotenstreiks
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 19.04.2015 - 21:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1200946
Anzahl Zeichen: 1313

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Bielefeld



Kategorie:

Gewerkschaften



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Westfalen-Blatt: zum Lokführerstreik"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Westfalen-Blatt (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Westfalen-Blatt