Rechtsanwalt Dresden-RA Horrion-Der Vereinsvorstand haftet bei verzögerter Insolvenzanmeldung persönlich unbeschränkt gegenüber aussenstehenden Gläubigern.
Haftet der Vereinsvorstand auch-wie ein GmbH-Geschäftsführer-gegenüber dem Verein auf Erstattung von Zahlungen ab Insolvenzreife?
(firmenpresse) - Rechtsgrundsatz: Urteil OLG Karlsruhe vom 19.Juni 2009, Az. 14 U 137/07(nicht rechtskäftig). Das OLG Karlruhe hat die Haftung des Vereinvorstandes gegenüber dem Verein verneint, weil es eine gesetzliche Haftungsvorschrift nicht gebe und die analoge Anwendung anderer Haftungsvorschriften aus dem Gesellschaftsrecht nicht in Betracht komme. Allerdings hat das OLG die Revision zum BGH zugelassen.
Sachverhalt: Ein Tennisverein als eingetragener Verein meldete im Jahre 2004 Insolvenz an. Das Insolvenzverfahren wurde eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat festgestellt, dass die Bewertung eines Aktivpostens in den Jahresabschlüssen 2002 und 2003 erheblich überhöht gewesen war. Der Verein sei spätestens seit dem 31.12.2002 überschuldet. Der Verein führte die Geschäfte fort und zog Forderungen in Höhe von 750.000 Euro ein. Dieses Geld wurde einen im Sollsaldo(Geschäftskonto bei der Bank war negativ) der Bank geführten Konto gutgeschrieben, so dass nur die Bank in den Genuss dieses Geldzuflusses kam.
Rechtsgründe: Für eine Haftung kam vor allem eine analoge Anwendung des § 64 Abs. 2 GmbHG in Betracht. Nach dieser Vorschrift haftet der Geschäftsführer der Gesellschaft(später Insolvenzverwalter!) auf Erstattung von Zahlungen der Gesellschaft nach Eintritt der Insolvenzreife. Dieser Haftung gilt allerdings nicht für Zahlungen des Geschäftsführers mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes.
Das OLG Karlsruhe hat die Haftung des Vereinsvorstandes analog § 64 Abs. 2 GmbHG abgelehnt. Es sei nämlich keine planwidrige Lücke im Gesetz vorhanden. Für den Verein sei die Vorschrift § 43 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 BGB abschließend. Dort sei die Insolvenzantragspflicht sowie die Schadensersatzpflicht des Vorstandes abschließend geregelt.
Mein Rechtstipp: Bitte ständige und genaue Kontrolle der Vermögens- und der Finanzlage des Vereins. Ansonsten besteht erhebliches Haftungsrisiko auf Schadensersatz. Vorsicht bei Übernahme von Vorstandsämtern in Vereinen! Sind die Aktivposten(Vermögenswerte) auch richtig im Jahresabschluss angesetzt? Von ganz wesentlicher Bedeutung ist die Strafbarkeit bei Insolvenzverschleppung, § 15 a Abs. 4 InsO.
Im Jahre 1990 gründete ich in Dortmund meine Kanzlei. 1992 verlegt ich meine Kanzlei nach Dresden, Landeshauptstadt und Metropole Sachsens. Die Kanzlei befindet sich im Preussischen Viertel, einer mit vielen historischen Villen besetzten Stadtviertels, unmittelbar an der Elbe. Dort befinden sich weitere Dienstleistungsbranchen(Ärzte, Steuerberater und Immobilenfirmen).
Wir sind ein dynamisches Team mit erfahrenen und aufgeschlossenen Mitarbeitern.
Ich wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte ich an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war ich zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig.
Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns.
Ich verfüge über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren wurden zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für Ihren Erfolg!
Ich halte mich durch ständige Fortbildung in den von mir bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Ich halte regelmäßig Fachvorträge und veröffentliche Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Meine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In unserer Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.