Rechtsanwalt Dippoldiswalde – RA Horrion: Hat ein Gebrauchtwagen eine Neulackierung erhalten, kann sich der Käufer nicht darauf berufen, es fehle die für den Gebrauch übliche Beschaffenheit.
(firmenpresse) - Rechtsgrundsatz BGH Urteil vom 20.Mai 2009, Az. VIII ZR 191/07:Wenn ein Gebrauchtfahrzeug vor dem Verkauf mit einer Neulackierung versehen wurde, um es technisch und optisch in einen tadellosen Zustand zu versetzen, kann der Käufer nicht rügen, der Kaufsache fehle die für den Gebrauch übliche Beschaffenheit,
§ 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB.
Sachverhalt: Der klagende Käufer hatte einen mehrere Jahre alten PKW Mercedes CLK Cabriolet für 32.900 Euro gekauft. Das Fahrzeug wurde vor Übergabe auf dem Gelände des beklagten Händlers zerkratzt und mit einer Neulackierung versehen. Der Käufer trat vom Kaufvertrag zurück und verlangte Rückzahlung der Anzahlung in Höhe von 5.000 Euro.
Das Landgericht München wies die Klage ab, das Oberlandesgericht München gab der Klage statt. Der BGH gab der Revision des beklagten Händlers statt.
Rechtsgründe: Ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag gemäß §§326 Abs. 5, 323 BGB bestehe nicht. Die Lackkratzer seien Mängel, die durch eine Neulackierung beseitigt werden konnten. Es bliebe die Eignung des Fahrzeuges zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch, § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB. Auch sei das Fahrzeug für die übliche Beschaffenheit geeignet, § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB.
Ein durchschnittlicher Käufer könne bei einem mehrere Jahre alten PKW nicht von einem Originallack ausgehen. Die Gleichsetzung mit einem Unfallfahrzeug sei nicht gerechtfertigt, weil nicht zu befürchten sei, es blieben Schäden verborgen.
Mein Rechtstipp: Bei Vertragsverhandlungen immer Zeugen mitbringen. Dann ausdrücklich fragen und im Kaufvertrag festhalten, ob das Fahrzeug Nachlackierungen hat und in welchem Umfang.
Firmenportrait Ulrich Horrion
Im Jahre 1990 gründete ich in Dortmund meine Kanzlei. 1992 verlegt ich meine Kanzlei nach Dresden, Landeshauptstadt und Metropole Sachsens. Die Kanzlei befindet sich im Preussischen Viertel, einer mit vielen historischen Villen besetzten Stadtviertels, unmittelbar an der Elbe. Dort befinden sich weitere Dienstleistungsbranchen(Ärzte, Steuerberater und Immobilenfirmen).
Wir sind ein dynamisches Team mit erfahrenen und aufgeschlossenen Mitarbeitern.
Ich wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte ich an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war ich zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig.
Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns.
Ich verfüge über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren wurden zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für Ihren Erfolg!
Ich halte mich durch ständige Fortbildung in den von mir bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Ich halte regelmäßig Fachvorträge und veröffentliche Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Meine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In unserer Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.